Nachfolgender Beitrag entspringt der Partner-Seite www.Amtsgericht-Bonn-Familien.de, wird hier aber aufgrund der grundsätzlichen Systematik zunächst komplet übernommen:

 

 

 

 

Berater: Täter?

 

Beraten und verkauft

 

 

 

Ebenso wenig wie Jugendämter manisch schlechte Menschen anziehen, ebenso wenig sind Verfahrens-Beistände in Familienverfahren schlechte Menschen.

 

 

 

Tatsache ist jedoch: Wer sich eine fleischige, gefühlswallende, liebevolle Dame vorstellt ("Mutti"), die vielleicht sogar mit einem Kuchen zu Kindern, Familien kommt, wird eines Besseren belehrt.

 

Die erste Verfahrens-Pflegerin ("VP") im hiesigen Fall war eine schlanke Dame um die 45, enge Hose, Reiterstiefeln, rotes Auto und: in der Mitte des Nummernschildes "VP".

 

 

Als ich meinte, dass es mir um das Gesamt-Wohl des Kindes ginge, herrschte sie mich scharf an: SIE vertrete das Kindeswohl ...

 

Nach eigener Aussage in einem Presseartikel betreut sie 40 Kinder. Gleichzeitig. Zu einem Gerichtstermin wollte sie nicht kommen - sie hätte sie keine Zeit, und musste von der Richterin eigens herbei telefoniert werden.

 

 

 

Die zweite Dame war eine blonde Frau aus Rheinbreitbach. Sie war zunächst Feuer und Flamme für das Wechselmodell. "Das Kind liebt beide Eltern, und beide Eltern lieben das Kind." Über den Vater schrieb sie: "DAS ist die Welt des Kindes".

 

 

Plötzlich, genau ab März 2014, schrieb sie immer genau das Gegenteil von dem, was sie vorher geschrieben hatte. Man verstand die Wirklichkeit nicht mehr ...

 

 

Erst mehr als eineinhalb Jahre später tauchte dafür eine stichfeste Erklärung auf. Sie hatte sich kritisiert gefühlt - und von genau diesem dokumentierten Datum an versuchte sie dem Kind den Vater zu nehmen, war in ihren Berichten ans Gericht die Wirklichkeit plötzlich eine ganz andere.

 

 

Zum einen verheimlichte sie den Richtern gegenüber ihre Befangenheit. Vor allem aber:

 

 

Sie stellte ihre schnippischen, persönlichen Befindlichkeiten, ihr Beleidigtsein über die Grundrechte des Kindes.

 


 

 

Mit kaum einer anderen Tätigkeit lässt sich oft so leicht und oft so dubios Geld verdienen.

 

 

Da es keine staatlichen oder festen Ausbildungen oder Prüfungen oder Berufsbezeichnungen für Verfahrens-Beistände, Verfahrens-Pfleger, Umgangs-Pfleger gibt, tummeln sich im Familien-Gericht alle möglichen bunten Pflänzchen:

 

 

Jeder kann sich zum Verfahrensbeistand bestellen lassen. Entscheidend, es wird Richtern Kompetenz in Gerichts- oder Familien- oder Kinder-Sachen behauptet:

 

Rechtsanwälte, Assessoren, Mediatoren, Nachhilfelehrer, Kindergärtner, Diplom-Irgendwas, Gerichts-Nochwas, Kinder-Wichtig, Familien-Toll, Psycho-Mann.

 

 

 

 

Beliebt sind auch vorgelegte Phantasie-Diplome von Phantasie-Instituten. Zerfitikat links, Bescheinigung rechts. Hautsache schön bunt. Davon leben die Institute, und davon leben die Teilnehmer.

 

Geld hier, Geld da. Meins für Dich, deins für mich.

 

 

Zertifikat nach FamFG - legt man das einem Richter vor: fertig ist der Deal.

 

 

Haken an der Sache: Es gibt kein Zertifikat nach FamFG. Alles heiße Luft.

 

 

Hauptsache, man ist drin im Pool - und wird beauftragt.

 

 

Dann kann man kaum verhindern, dass Geld kommt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geld richtet!
 

 

Gefordert werden in Familien-Verfahren "unabhängige" Stellungnahmen von ein, zwei, drei Seiten.

 

 

Geleistet wird zum Teil wenig.

 

Bezahlt wird a) immer b) üppig.

 

 

 

Manchmal reicht es dem Gericht schon, wenn der Verfahrens-Beistand schreibt: Ich hab schon alles geschrieben und schließe mich mir an...

 

 

 

Bezahlt werden in der Regel 550 Euro. Diese 550 Euro sind laut Gesetzgeber hingegen nur vorgesehen, wenn der vom Richter bestellte Verfahrens-Beistand zusätzlich die Eltern zu einer gemeinsamen Entscheidung oder Übereinkunft zu bewegen versucht - sonst sind nur 350 Euro zu zahlen.

 

 

 

550 Euro sind damit bei Sonderarbeiten zu zahlen. 550 Euro sind eine Premium-Zahlung.

 

 

Die Sonderarbeiten werden in den seltensten Fällen geleistet,doch 550 Euro (im vorliegenden Fall) immer gezahlt.

 

 

Selbst Hinweise an Richter Büter (Amtsgericht Bonn) oder Dr. Uwe Schmidt (OLG Köln), dass solche Sonder-Leistungen nicht stattgefunden haben, halten die Richter nicht davon ab, ihren "Zuarbeitern" 550 Euro zukommen zu lassen: Damit rechtswidrig.

 

 

 

Bei mehreren Geschwisterkindern ist für jedes Kind das Honorar fällig. Im Beschwerdeverfahren, meinend: Eingabe beim OLG Köln, fällt die Gebühr erneut an. 

 

 

 

Kleinigkeit: Mutter boykottiert, Kind darf z.B. nicht zum Geburtstag des Vaters? Neues Aktenzeichen? Zahlen!

 

 

 

Und wer hat am Ende die 550 Euro zu zahlen?

 

 

Am Amts- und OLG-Gericht Bonn/Köln war es in diesem Fall ständige Praxis: der für das Kind engagierte Vater. Und zwar: Ausschließlich!

 

 

Zehn Mal! Zwangzig mal? Mehr als zwanzig mal? Dreißig mal?

 

 

Also weder die die Verfahren verursachenden Richter (!), noch eine ggf. boykottive Mutter, sondern:

 

Immer und ständig: Der für das Kind engagierte Vater.

 

 

 

Bedeutend:

 

- Richter macht ein völlig unpraktikablen oder unsinnigen Beschluss, oder:

 

- Mutter boykottiert ...

 

- Der Vater zahlt: Mit Gesundheit, Kind und Euro.

 

So - die Erfahrung bei Richter Büter (Amtsgericht Bonn) und Dr. Uwe Schmidt (OLG Köln).

 

 

 

Das Geld ist nach Meinung des OLG Köln, Dr. Uwe Schmidt, selbst dann zu zahlen, wenn - vom Gericht: anerkannt! - keine Leistung erbracht wurde

 

 

Das glauben Sie nicht? OLG Köln, 2017, Dr. Uwe Schmidt: Es reiche, wenn der Verfahrensbeistand bestellt sei, ob er überhaupt aktiv werde, liege in seinem Ermessen!

 

(Stichwort: Willkürrechnung für Fakegespräch; oder Hinweis an OLG Köln, dass Verfahrensbeiständin Uphave mehr Rechnungen als Berichte eingereicht hatte). 

 

 

 

Mit solchen gezielten Schikanen

 

 

- werden Eltern davon abgehalten, bei Gericht das Wohl ihrer Kinder zu suchen 

 

 

- was Richtern schlicht Arbeit erspart,

 

 

- wird der Elter, die es dennoch tut, durch Richter finanziell ruiniert,

 

 

- wird der andere Elter, der boykottiert, damit zum nächsten Boykott angefeuert,

 

 

- und: Werden Richter-abhängige Berater durch Richter zahm gehalten.

 

 

 

 

Der schockierende Klassiker "Mit Kindern Kasse machen", ein ausführlicher Bericht der ARD von 2015 (auch bei YouTube zu finden), legt unglaubliche Missstände und finanziell-bürokratischen Missbrauch von Kindern auf.

 

 

Darin Umgangspflegerin Karin Staab, Rheinbach bei Bonn:

 

Sie hatte im Fall zweier Kinder mutig Missstände eines Heimleiters (kommerziellen Kinder-Unternehmers) offengelegt und promt die Quittung bekommen,

 

der ertappte Kinder-Unternehmer schwärzte sie beim Richter an:

 

 

"Dadurch bekam ich zunächst überhaupt keinen neuen Aufträge mehr, auch von Seiten des Jugendamtes nicht. Das war schon ein finanzieller Einschnitt, eine finanzielle Buße, die ich dann zu tragen hatte, nur weil ich da Dinge transparent gemacht habe und sie auch genannt habe."

 

 

Finanzieller Verlust, wenn man Dinge beim Namen nennt?

 

Verlust wegen Zivil-Courage - statt Anerkennung!

 

Finanzielle Abhängigkeit: von Richtern!

 

 

 

 

Damit ist auch ein Teil der Frage beantwortet, warum Beistände und Richter fast ständig und vollkommen übereinstimmen (Unimosität).

 

Verlust bei Widerspruch!

 

 

Nicht alle haben den Mut der starken Frau Staab.

 

 

 

 

In der Regel gilt: Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing.

 

Auf Deutsch: Pfründe halten zusammen!

 

 

 

 

 

 

 

Hand in Hand
 

 

Es gibt einen zweiten wesentlichen Grund zweifelhaften Berater-Unwesens:

 

 

Für das Jugendamt Bonn und Verfahrens-Beistand Schroeder kann bewiesen werden, dass sie sich vor Gerichts-Termine abstimmten.

 

 

Beim Gerichtstermin am 18.4.2018 übergab sogar Herr Schroeder der Richterin die Stellungnahme - des Jugendamtes (sic!).

 

Richterin Erbers bemerkte offensichtlich nicht einmal, was da stattfand!

 

 

Mehr noch: Aus einem besonderen Grund liegt der Verdacht nah, dass sogar eine Passage im Gerichtsprotokoll zum 18.4.2018 mit dem Jugendamt Bonn abgestimmt (!) worden war.

 

Das Jugendamt Bonn, Frau Molitor, hatte in ihrem "Bericht" eine faustdicke Unwahrheit (Lüge) der Mutter als Fakt des Jugendamtes Bonn ausgegeben (Kind teilte dem Gericht mit, es wolle zurück zum Vater - und sei anschließend "in der Schule weinend zusammengebrochen") - . Im Termin am 18.4.2018 wurde deutlich, dass beide logen: Jugendamt und Mutter. Hier entscheidend: Dem Jugendamt Bonn war deshalb die Formulierung im Gerichts-Protokoll wichtig. Das Jugendamt hatte das Gerichts-Protokoll nachweislich Tage - vor dem Vater. Das ist kein Beweis einer Absprache, aber ein deutlicher Hinweis.

 

 

 

Meinend: Eine Unabhängigkeit der "unabhängigen" Verfahrens-Beistände ist im Ansatz nicht erkennbar. Weder der Berater, sprich Verfahrens-Beistand und Jugendamt untereinander, noch in der Interaktion mit dem Gericht.

 

 

 

Unvergessen auch der kurze Moment ein Jahr zuvor, am 13.3.2017, als nach einer Befragung des Kindes in Bonn der Verfahrens-Beistand vor dem Gerichtssaal 2.13 dem 30 Jahre jüngeren Vertreter des Jugendamtes väterlich zur Seite trat und - gefühlt - den Arm auf die Schulter legte, und was ins Ohr flüsterte ...

 

 

Der Mitarbeiter des Jugendamtes ... zögerte, zögerte … und nickte dann...

 

 

So schnell, so einfach - geht das!

 

Dauert weniger - als eine Minute.

 

 

Vor allem: So einfach geht das außerhalb des Gerichts-Termins!

 

 

In dem Termin wurde dem Kind eine Begabungs-gerechte Schule verweigert - und die Amputation eines Elters fortgesetzt. 

 

 

 

Mehr noch: Für Kinder-Unternehmer Schroeder und Jugendamt Bonn kann auch für zwei Jahre davor, für den 17.11.2015 bewiesen werden, dass sie außerhalb, sprich vor dem Gerichtstermin erst ihre Haltung abstimmten und danach Richter Büter bereits vor dem Termin über die gemeinsame Haltung unterrichteten.

 

 

 

Meinend:

 

 

Unmittelbarkeit des Verfahrens, also Grundlage des Rechtsstaates überhaupt? Farce!

 

 

Unabhängigkeit eines "unabhängigen" Verfahrensbeistandes, der „unabhängig“ vom Jugendamt, der „unabhängig“ vom Gericht, der offen, direkt, für alle nachvollziehbar - empfiehlt, berichtet?

 

 

Lachhaft!

 

 

 

 

Sie haben einen Termin am Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln?

 

 

Sie bereiten sich auf Ihren Gerichtstermin akribisch vor? 

 

 

Sie glauben, Sie hätten ein "Recht auf Beweis"

 

 

könnten also davon ausgehen, dass der Richter Ihre Unterlagen würdigt, Ihre Sach-bezogene und juristische Argumentation während des Termins würdigt,

 

 

und alle Informationen für alle nachvollziehbar sind?

 

 

Sie glauben an den Primat des Rechts?

 

 

Völlig illusorisch!

 

 

Vorher und außerhalb des Verfahrens abgestimmt: Am Telefon, auf Fluren.

 

 

 

 

So, wie Dr. Uwe Schmidt und Kinder-Unternehmer Schroeder im April 2017 aktenkundig bestätigen:

 

 

Auf dem Flur des OLG bei einem zufälligen Zusammentreffen "beschlossen" sie, eine Beschwerde des Vaters in Sachen Grundrechte des Kindes - nicht zuzulassen.

 

Grundrechte des Kindes - zwischen Tür und Angel! Einfach so: abgelehnt.

 

 

Sie haben eine Beschwerde beim OLG eingereicht? Weil ihr Kind verzweifelt ist? Weil die Zustände in Bonn unhaltbar sind?

 

Abgeschickt zum OLG Köln, Reichenspergerplatz, 50670 Köln?

 

Abgelehnt!

 

Auf dem Flur des OLG.

 

Ohne Protokoll.

 

Einfach so.

 

 

Man kann nur froh sein, dass sich im April 2017 Richter Dr. Uwe Schmidt und Verfahrensbeistand Schroeder auf dem Flur des Gerichtes trafen - und nicht im Schwimmbad oder in der Sauna! So hat es zumindest den Hauch von ...

 

Rechtsstaat?

 

 

 

 

 

 

 

 

Arbeit macht Arbeit. Oder auch nicht.

 

 

 

Neben der üppigen, saftigen Bezahlung bütteliger Experten gibt es einen dritten, entscheidenden Grund für rechtswidriges Zusammenspiel zwischen Richtern und "Experten":

 

Richter sind in der Lage, die Verantwortung, die ihnen allein obliegend, auf andere abzuwälzen:

 

 

"Der Verfahrensbeistand teilte mit, dass ..."

 

 

"Auch der Vertreter des Jugendamtes Bonn wies darauf hin, dass ..."

 

 

 

 

Dabei geht es weniger um ein moralisches Prinzip - Verantwortung zu teilen.

 

 

Angesichts der Tatsache, dass auch am Amtsgericht Bonn oder OLG Köln Kindern und Eltern zentralste Grundrechte in blinder Fahrlässigkeit genommen werden, muss man sich um moralische Prinzipien nun wirklich keine Gedanken mehr machen.

 

 

Hier steht etwas anderes im Vordergrund: Arbeits-Erleichterung.

 

Besser formuliert: Arbeits-Vermeidung.

 

 

Und: Unangreifbarkeit.

 

 

 

 

Dieser Seite liegt eine eidesstattliche Versicherung über "Fakten-freies Verfahren" am Amtsgericht Bonn bei.

 

 

Darin wird darauf hingewiesen, dass der zuständige Familien-Richter Büter nicht einmal die Grund-Fakten des Verfahren kannte - meinend:

 

 

Seinen Job nicht machte: Lesen.

 

 

Mehr noch: Richter Büter teilte dem Vater schriftlich mit, dass er als Richter gut 20 Schriftsätze nicht bearbeitet, weil er entgegen BVerfG und BGH und § 23 FamFG meinte, diese hätten vom Bürger noch einmal unterschrieben und auf spezifische Aktenzeichen begrenzt sein müssen.

 

 

Fehlende Berücksichtigung, vielleicht fehlendes Wissen also nicht nur bei Grund(!)Rechten, sondern auch bei Grund(!)Fakten eines konkreten Falls sind für einen Familien-Richter ein Grund, sich selbst nicht erst weiter einarbeiten zu müssen.

 

 

 

 

Der deutliche Beweis dafür ist die Tatsache, dass Beschlüsse kaum, eigentlich überhaupt keinen Bezug auf Schriftsätze, Beweisvorträge oder anderes nehmen - sondern nur auf den mündlichen Verlauf einer Sitzung.

 

 

 

 

Oder - wie es Thomas Fischer, Richter am Bundesgerichts in Karlsruhe formuliert: "Der Bundesgerichtshof entscheidet in Strafsachen als letzte Instanz allein auf Grundlage der Akten. In 90 Prozent der Fälle aber ohne deren Lektüre." (in: Die Zeit, 9.6.2015)

 

(https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-06/bundesgerichtshof-justiz-fischer-im-recht/komplettansicht).

 

Wenn beim - von der Presse belauerten - Bundesgerichtshof 90 Prozent der Akten nicht gelesen werden, kann man beim Amtsgericht von weit mehr nicht gelesenen Akten ausgehen!

 

Fischer noch deutlicher: "Wer jemals dabei war, weiß, wie es (am BGH) geht: Um 9 Uhr morgens beginnt die Beratung, und um 17 Uhr endet sie. 15 Sachen werden vorgetragen und "einstimmig" entschieden. Spätestens ab 13.00 Uhr sind alle müde, erschöpft, unaufmerksam. Kein menschlicher Mensch kann sich um 15.30 Uhr noch merken, ob die Subsumtion im Fall 43 der Anklageschrift richtig und die Beweiswürdigung im Fall 27 überzeugend oder lückenhaft war. (...)

 

 

Was würden Sie davon halten, wenn (...) über Ihr Sorgerecht an Ihren Kindern von Menschen getroffen würden, die niemals auch nur eine Zeile der Arbeit oder der Sachakte oder Ihrer Schriftstücke gelesen haben? Was würden Sie sagen, wenn über Ihre Klagen Richter entschieden, die weder Sie selbst gehört noch auch nur von Ihren Schriftsätzen jemals Kenntnis genommen haben, sondern sich deren Inhalt von Dritten "kurz zusammenfassen" ließen?" (ebenda)

 

 

 

 

Tja, was würden Sie davon halten, wenn am Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln Ihren Kindern Vater oder Mutter genommen werden: ohne Kenntnis der Fakten und Akten, nur auf Grund von Hörensagen von Verfahrens-Beistand und Jugendamt?

 

 

 

 

Bedeutend:

 

 

250 Fälle hat ein Familien-Richter in seiner Verantwortung - gleichzeitig. So eine Schätzung.

 

 

Der Familien-Richter bekommt wenige Tage vor dem Termin die Akten ...

 

 

... liest sie aber nicht, oder kaum ...

 

 

... sondern ruft vielleicht kurz den Verfahrensbeistand oder das Jugendamt an,

 

 

... oder auch nicht ...

 

 

... und geht so in den Termin. Dort ...

 

 

... führt er während des Termins Protokoll ...

 

 

... vor allem über die Stellungnahmen des Kinder-Unternehmers und des Jugendamtes Bonn ...

 

 

... die ja, oh Wunder, verdeckt abgestimmt sind, tendenziell praktisch immer übereinstimmen und ihm vorher schon bekannten waren,

 

... reichert das Ganze eventuell mit einigen "passenden" Formulierungen über den Verlauf der Sitzung an...

 

("Das Verhalten der Mutter/des Vaters im Termin machte deutlich ....") ...

 

 

... lässt, ups, Unpassendes weg ...

 

("Was nicht passt, wird passend gemacht ...") ...

 

 

... fügt noch juristische Versatzstücke an, die er schon seit Jahren aus anderen Terminen kopiert ("Nach § 1672 ...") -

 

 

und schon ist der Beschluss fertig.

 

 

Kind weg!

 

Beziehungsweise: Vater oder Mutter: weg!

 

 

Grundrechte: weg!

 

Psyche: weg!

 

Fertig!

 

 

 

Fast!

 

Geld weg: Rechnung an den engagierten Elter!

 

 

Und Kind demnächst in der Psychiatrie. Vater vor dem Baum. Mutter vor dem Medikamentenschrank!

 

Und Fakten - in den Akten!

 

 

 

Finanziell abhängige Kinder-Unternehmer, Jugendamts-Frauen und unbelesene Richter sind damit ein wesentliches Element bürokratischen Kindes-Missbrauchs.

 

 

Sie sind sogar konstitutives Element bürokratischen Kindes-Missbrauchs.

 

 

Kontrollmechanismen, die der Gesetzgeber bewusst geschaffen hat, um eine solide Basis für Kinder- und Familien-orientierte Beschlüsse zu schaffen, um Richter zu entlasten oder z.B. Haus- oder Familientermine vor Ort durchzuführen, werden durch Gewinn-Streben der Kinder-Unternehmer einerseits und selbst-gewollte Unwissenheit der Richter andererseits unterminiert.

 

 

 

 

Ein Richter, der Telefonate mit dem "Anwalt des Kindes" oder Jugendamt führt, um seine Entscheidung vorzubereiten, macht sich sowohl der Parteilichkeit mit dem "Anwalt des Kindes" wie des Verdachts der Unfähigkeit verdächtig.

 

 

 

Statt einer Stellungnahme des Jugendamtes Bonn und einer weiteren Stellungnahme eines kommerziellen Kinder-Unternehmers und eines Beschlusses des Richters hätte es eigentlich nur eines Schreibens bedurft:

 

 

"Der Antrag des Elters zur Abänderung des Gerichts-Beschlusses vom ... wird abgelehnt. Richter, Beistand und Jugendamt sind sich einig. Begründung: Egal."

 

 

Wie im Karneval: Das Dreigestirn Prinz, Jungfrau und Bauer winkt gemeinsam.

 

 

Und den Beschluss hätte man schon vor – oder auch ohne Gerichtstermin verfassen können. Formblatt hätte gereicht.

 

 

 

 

 

 

Untergang durch Umgang

 

 

 

Während sich dieses rechtswidrige Verhalten noch im bundesdeutschen Normalverhalten an Familiengerichtet abspielt, muss es nicht so weit kommen wie 2014 beim OLG Köln:

 

 

Rechtsanwalt und kommerzieller Umgangs-Pfleger G.J./Bonn traf sich außerhalb des Umgangs privat mit Mutter und Kind.

 

Bereits nach dem zweiten Umgang weist die Akte darauf hin, dass der Vater den Umgangspfleger auffordert, Abstand von seinem Kind zu halten!

 

 

Das Verhalten des Umgangspflegers schlug sich immer wieder in den Akten nieder, bis hin zu Zeugen-Aussagen.

 

 

Mehr noch: Es fand beim OLG Köln ein Termin statt, der sich fast ausschließlich mit dem Verhalten des Kinder-Unternehmers G.J. befasste.

 

 

Sich nach Terminen mit dem Vater sich mit Mutter und Kind zu treffen: Das war klarer Rechts-Bruch.

 

 

Statt Kind und Vater zusammen zu bringen, versuchte er das genaue Gegenteil - nur, um sich in Position zu bringen: Bei Mutter und Kind!

 

 

Der Vater musste letztlich regelmäßig Zeugen aufbieten, die bei Besuchen von Kinder-Unternehmer G.J./Bonn mit anwesend waren - um seine einseitigen und parteilichen Berichte zu Recht zu rücken.

 

 

Einer dramatischen Entlassung und Kündigung durch das OLG Köln im Oktober 2014 kam er in letzter Sekunde mit eigenem Fax zuvor.

 

 

Ein unverheirateter, graumelierter Kinder-Unternehmer, der vorher Waffenrecht gemacht hat, und sich mit einer Firmen-Mediatoren-Fortbildung beim Familien-Gericht beworben hatte.

 

 

 

Der Umstand, dass Umgangspfleger G.J./Bonn sich nach Umgängen mit dem Vater, die er in einseitigen Berichten ans Gericht beschrieb, dann privat mit Kind und Mutter traf, hielt das OLG Köln, Dr. Uwe Schmidt, jedoch nicht davon ab, auf genau seinen Aussagen fußend dem Kind den Vater zu nehmen:

 

 

Ob es wieder allein mit dem Vater zusammen sein möchte, fragte Dr. Uwe Schmidt 2014 das Kind.

 

 

Nein, antwortete dieses - lieber wäre es, wenn der Kinder-Unternehmer G.J./Bonn dabei sei, denn: "Der ist immer so lustig."

 

 

"Der ist immer so lustig"?

 

 

Wie kommt das Kind zu so einer abstrusen Formulierung? Lustig? G.J. sagte doch nie ein Wort, wenn er Kind und Vater begleitete? Im Gegenteil - schlief sogar nachweisbar bei Umgängen?

 

 

Immer? Lustig?

 

 

Was war da los? Die Erkenntnis war schockierend und wurde erst später beweisbar: Klar, weil er sich anschließend mit Mutter und Kind traf.

 

 

Im letzten Augenblick kündigte er selbst - bevor es das OLG getan hätte.

 

 

Rechtsanwalt und Kinder-Unternehmer G.J./Bonn war weg.

 

 

 

 

Das änderte - nichts! Denn der Vorsitzender des Familien-Senat des OLG Köln, Dr. Uwe Schmidt, deutete die Aussage des Kindes, G.J. solle bei Umgängen immer dabei sein, denn "der ist immer so lustig", so, dass das Kind - das seinen Vater ansonsten über alles liebte - Angst vor dem Vater habe.

 

 

G.J. war endlich weg.

 

Das Kind - auch.

 

 

Volljuristen als Kinder-Experten!

 

Rechtsstaat? Grundrechte der Kinder?

 

Lachhaft!

 

 

 

 

 

 

Um fair zu sein

 

 

 

Um fair zu sein: Der Abschnitt ist nicht fair. Es werden Erfahrungen durch Gerichte, Verfahren-Beistände, Jugendamtinnen und andere wiedergeben.

 

 

Erfahrungen sind immer zweischneidig.

 

 

Positiv wie negativ.

 

 

Der Begriff des "kommerziellen Kinder-Unternehmers" ist despektierlich, soll hier allgemein und übergreifend verwandt werden und trifft nicht alle Umgangs- oder Verfahrens-Beistände korrekt.

 

 

Es gibt sicherlich überall wirklich positiv für Kinder und Familien intendierte Helfer - und einige davon sind im Bereich "Dank" aufgeführt.

 

 

Auch darf man eigene Erwartungen an jene, die eine "Lösung" finden sollen, nicht überbewerten.

 

 

So hat gerade Verfahrens-Beistand Schroeder dem Amtsgericht Bonn, Richter Büter, mit Stellungnahme vom 17.11.2015 und dann dem OLG Köln, Dr. Uwe Schmidt mit Stellungnahme vom 11.3.2016 zentrale Erkenntnisse und Grundlagen mitgeteilt - die hier bei "Zentrale Schreiben" und "Zentrale Zitate" aufgeführt sind.

 

 

Großer Dank gebührt ihm auch, weil er engagiert und auf eigene Zeitkosten das Kind einmal zusätzlich beim Vater und auch bei der Mutter besucht hatte.

 

 

 

 

Nachdem das Amts- und OLG-Gericht Bonn/Köln ihm jedoch nicht folgte, dem Kind sofort und vollständig beide Eltern zurück zu geben, schwenkte er zugunsten der Amputation eines Elters um -

 

und überließ letztlich das bereits traumatisierte Kind seinem Schicksal.

 

 

Wie, das Kind erklärte 2017 fünf Mal offiziell und zu Protokoll bei Gericht, Jugendamt, Verfahres-Beistand, Vater, dass es zurück zum Vater will?

 

Da war es beeinflußt - und hat gelogen.

 

 

Wie, das Kind erklärt, es will bei der Mutter in der Kellerwohnung bleiben?

 

Ja, da ist es "glaubwürdig" und ehrlich.

 

 

 

Es ist unglaublich, was hier "Experten" auftischen!

 

 

Und was Volljuristen und Richter sich vorkauen lassen! Und mit welcher Einfaltheit sie Kindern Grundrechte aberkennen!

 

 

 

Weinanfälle? Menschenrechte? Begrenzung staatliche Willkür durch Art. 6.3?

 

Interessiert nicht!

 

Vater - weg!

 

Begabung - weg!

 

Kind - bei boykottiver Mutter!

 

Fall erledigt!

 

 

 

Wie?

 

Der Vater schreibt dem Verfahrensbeistand noch eine Mail - zu Folgen beim Kind?

 

"Bin nicht mehr zuständig!"

 

 

 

Zack - das war´s!

 

Komm selbst mit deinen lebenslangen Folgen zurecht, du Kindskopf!

 

"Bin nicht mehr zuständig!"

 

 

 

Doch: 550 Euro! 

 

 

 

Die Formulierung der "kommerziellen Kinder-Unternehmer" macht also die negative Seite "unabhängiger Experten" in Familien-Verfahren deutlich.

 

 

Grund(!)Rechte des Kindes?

 

 

Grund(!)Rechte des Kindes auf seine und beide Eltern – wie es die Verfassung vorschreibt?

 

 

Grund(!)Fakten des Verfahrens?

 

 

Stattdessen kleine Briefchen in schein-objektivierter Sprache.

 

 

Manchmal werden direkt auch Kind und Mutter mit ausgespannt - siehe oben.

 

 

550 Euro.

 

 

Grund(!)Rechte?

 

 

Verantwortung?

 

 

550 Euro!

 

 

 

 

 

 

Berater haben nicht den Job des Richters zu machen

 

 

 

Und was sind im Vergleich dazu positive Umgangs- und Verfahrens-Beistände?

 

 

- Unbedingte Konzentrierung auf die Grundrechte des Kindes,

 

 

- insbesondere das Grundrecht des Kindes auf Erziehung durch beide ElterN

 

 

- insbesondere das Grundrecht des Kindes, dass der Staat nur bei "Verwahrlosung" oder vergleichbaren Schweren Eingriffsbefugnis hat

 

 

- insbesondere Konzentration auf Grundhilfen, die Kind, Kinder, Eltern, Familie benötigen. Denn ein Beschluss kann und darf nur in den seltensten Fällen "das Ende" bedeuten.

 

 

 

 

Da jedes Kind ein Grundrecht auf Erziehung durch seine und beide Eltern hat (GG Art. 6.2),

 

wird sich die übliche Bandbreite des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei 50 Prozent oder zwischen 40 bis 60 Prozent bewegen.

 

 

Hier wird es ggf. Berater bedürfen - ob das Schwergewicht des Kindes beim Vater oder bei der Mutter liegen soll.

 

 

 

Ansonsten haben Berater den Mund zu halten - es sei denn, es werden gravierende Fälle von "Verwahrlosung" oder "Gefährdung" detektiert:

 

 

"Da ich keine gravierende Verletzung elementarer Grundrechte des Kindes bei Elter A oder Elter B feststellen konnte ... steht einem Aufenthalt zu mindest 40 Prozent bei jedem der Eltern außer Frage.

 

Bei der zweiten Frage, ob dieser Mindest-Aufenthalt bei einem Elter auf bis zu 60 Prozent erweitert werden soll, weise ich positiv darauf hin, dass...

 

Kritisch merke ich an, dass ..."

 

 

 

 

Das entspricht übrigens auch der Intention des Gesetzgebers. Der Gesetzgeber schuf die Institution des Verfahrens-Beistandes als "Anwalt des Kindes" - meinend: Die Eltern haben einen Anwalt. Und wer ist der Anwalt des Kindes?

 

 

 

Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren einzubringen. Er hat bei seiner Stellungnahme sowohl das subjektive Interesse des Kindes (Wille des Kindes) als auch das objektive Interesse des Kindes (Wohl des Kindes) einzubeziehen - zumal Kindeswille nicht immer Kindeswohl ist.

 

Er ist damit - Partei!

 

 

Wie Mutter oder Vater.

 

 

Noch einmal: Undokumentierte Kontakte des Richters mit einer Partei unterminieren den Rechtsstatus des Richters, und damit des gesamten Verfahrens.

 

 

Undokumentierte Kontakte zwischen Richter und Beratern - können in Bonn-Köln nachgewiesen werden.

 

 

Undokumentierte Kontakte begründen Schadensersatz gegen Beteiligte!

 

 

 

 

 

Noch etwas, was durchaus entscheidend ist:

 

 

Berater sind nicht bestimmt, Entscheidungen zu empfehlen.

 

 

Die letztliche Entscheidung ist eine juristische Entscheidung - und wie man hört, gibt es Menschen, die dafür Jura studiert haben: Und etwas über Grund(!)Rechte, Familien-Recht und anderes gelernt haben (sollen).

 

 

Die Entscheidung ist ausschließlich Aufgabe des Richters.

 

Ihm obliegt die juristische Würdigung - und entscheidende Abwägung.

 

 

 

Der Berater ist nur Berater in seinem Feld.

 

Er beobachtet - und teilt mit.

 

 

Oder würden Sie einem DiplPsych. entscheiden lassen, ob Ihnen ein Zahn gezogen oder am Auto die Wasserpumpe ersetzt wird?

 

 

 

Ein Richter, der wie Richterin Erhart beim Amtsgericht Bonn 2013 einen Psych.-Gutachter auffordert, dieser möge mitteilen, ob das Gericht das Aufenthalt-Bestimmungsrecht des Kindes ändern soll, kennt weder die Aufgaben von Gutachtern oder Beratern, noch offensichtlich den eigenen Job!

 

 

 

Dieser Punkt ist vor allem auch deshalb wichtig, weil die Staats-Beteiligten dem Fehler unterliegen, sie müssten im Gerichtsverfahren eine Entscheidung fällen.

 

 

Das ist vielfach falsch!

 

 

Denn viele Kinder, Familien und Eltern brauchen zunächst Hilfen! Sie brauchen - Zwischenschritte! Sie brauchen Prozesse - in einer für alle traumatischen Situation. 

 

 

Gerade deshalb sind ja die Jugendamtinnen beteiligt - in Bonn der "Fachbereit Familie und Erziehung". Um Kindern und Eltern die Hilfen zuteil werden zu lassen, auf die sie - siehe Grundrechte - ein Anrecht haben: Grund(!)Hilfen!

 

 

Auch aus diesem Grunde sollten Kinder-Unternehmer und Jugendamtinnen Richtern keine Entscheidungen anempfehlen. Wenn - dann haben Richter Grundrechts-Entscheidungen zu fällen, und nicht irgendein DiplPsych!

 

 

Und wenn - dann sollten es zunächst Hilfen, Prozesse, Aufforderungen, Prüfungen, Zwischenschritte sein.

 

 

 

 

 

 

 

Reform

 

 

 

Gute Berater erkennt man im Übrigen auch daran,

 

 

- dass sie sich strikt an genannten Grundrechten der Kinder orientieren,

 

 

- und zwar das Grundrecht auf beide Eltern und Eingriffsschwelle des Staates;

 

 

- dass sie sich Situationen vor Ort anschauen, notfalls mehrfach,

 

 

- dass sie Gespräche mit weiteren Personen führen (Lehrer, Freunde)

 

 

- dass sie Positives wie Negatives aufführen,

 

 

- dass sie unabhängige Stellungnahme abgeben,

 

 

- dass sie fähig und bereit zum Widerspruch sind,

 

 

- dass sie gegen einen Richter, gegen das Jugendamt oder andere für die Rechte des Kindes streiten.

 

 

 

 

Elemente einer Reform sollten sein:

 

 

- Berater werden nicht vom Richter, sondern vom Gericht bestimmt. Dadurch wird die Abhängigkeit von einem Richter verringert.

 

 

- Interessierte können sich bewerben und kommen in einen Pool, aus dem heraus sie nach dem Zufalls-Prinzip gezogen werden.

 

 

- In dem Pool wird auf eine angemessene Verteilung von Väter-, Mütter-, Familien-, Kinderverbänden geachtet.

 

 

- Bewerben können sich auch Freiwillige, Rentner, Juristen...

 

 

- Man kann auch so verfahren, dass der Name des Beraters dem Richter nicht mitgeteilt wird...

 

 

- Berater werden nach einem Termin ausgetauscht. Auch das - stärkt in jedem Fall die Unabhängigkeit.

 

 

 

 

 

 

Berater - oder Täter?

 

 

 

Solange

 

 

- die Grundrechte des Kindes auf Erziehung durch seine und beide Eltern unwichtig sind, und

 

 

- solange kommerzielle Kinder-Unternehmer mitmischen, die von Richtern abhängig sind und gemeinssame Sache mit ihnen machen,

 

solange wird es dieses Problem geben.

 

 

 

 

Aber: Jeder Fall ist anders und muss eigens betrachtet werden.

 

Doch für viele Kinder - ist es dann zu spät.

 

 

Und ihnen ist es gleich, ob sie nur von einem Richter oder mehreren Personen bürokratisch missbraucht werden.

 

 

Kinder lieben von Natur aus beide Eltern.

 

Aber solange Erwachsene ihr Geld damit verdienen, indem sie empfehlen, dem Kind solle ein Elter amputiert werden, solange wird es Berater als Täter geben.

 

 

Und solange bedarf es eines § 235 StGB - der Kindesentzug unter Strafe stellt. Dass der § 235 StGB bisher nicht angewandt wird, ändert dran nichts!

 

 

Im Gegenteil: Dass der § 235 StGB bisher nicht angewandt wird, belegt, dass Richter und Helfer sich über das Gesetz stellen.

 

 

Was für die Kinder schlicht den nächsten bürokratischen Missbrauch bedeutet.

 

 

 

Der frühere Bürgermeister von Berlin-Neukölln Heinz Buschkowsky in dem Film "Mit Kindern Kasse machen":

 

 

"Wir reden über eine Industrie. Wir reden über Milliarden, die der Staat ausreicht, ohne jede faktische Kontrolle auf Treu und Glauben."

 

 

Buschkowski schätzte den jährlichen Umsatz der Kinder-Industrie auf gut 50 Milliarden Euro – jährlich.

 

 

 

Und Berater, die sich nicht auf simple Grundrechte konzentrieren, sondern von ihrer sophistischen Beratung leben, sind ein wesentlicher Teil davon.

 

 

Opfer: Zerstörte Kinder, amputierte Eltern.

 

 

Wo Opfer - da Täter.

 

(Verwandte Themen: Die Verfahrenspflegerin, die plötzlich ihre Meinung änderte / Gesetzliche Bestimmungen zu Beiständen. Konkrete Grund, warum G.J. gefeuert werden sollte. Berichte als Belege)

 

 Bildergebnis für Lithografie

 

A. Paul Weber: Das Begräbnis