Bürokratischer Kindes-Missbrauch: Definition

 


 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch eines Kindes ist im Gegensatz zu psychischem, körperlichem oder sexuellem Missbrauch eines Kindes die zumindest fahrlässig in Kauf genommene psychische, oft lebenslange Schädigung eines oder mehrerer Kinder, oft auch eines oder beider Eltern, durch bürokratische Entscheidungen und Strukturen.

 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch eines Kindes ist durch bürokratische Prozesse eine so gravierende Verletzung der Grund(!)- und Menschen(!)Rechte, seiner Seele und Persönlichkeit, dass tiefgreifende, langfristige Folgen möglich, naheliegend, wahrscheinlich, unvermeidlich, erkennbar sind.

 

 

Der Begriff Bürokratischer Kindes-Missbrauch behandelt zumindest drei Bereiche:

 

1. Die Folgen Bürokratischen Kindes-Missbrauchs.

 

2. Die aktive, teils absichtliche, teils fahrlässige Nutzung bürokratischer Mittel, die Bürokratischen Kindes-Missbrauch zur Folge haben.

Dazu gehört z.B.

die Verweigerung der Bearbeitung von Anträgen weil denen z.B. ein Aktenzeichen fehle, oder

die Aufbürdung finanzieller Gerichts-Kosten nur auf einen Elter, oder

die Manipulation von Gerichts-Protokollen.

 

3. Die teils absichtliche, teils fahrlässige Missachtung zentraler Grund(!)- und Menschen(!)Rechte, insbesondere des Rechts auf Erziehung eines jeden Kindes durch seine und beide Eltern.

 

 

Die Folgen ...

 

... staatlich organisierten bürokratischen Macht- und Kindes-Missbrauchs sind für die Kindes-Opfer häufig ähnlich den Folgen sexuellen, körperlichen und psychischen Missbrauchs (siehe Prinz/gresser 2015: Meta-Studie):

 

-       Lebenslanger Verlust psychischer Stabilität

 

-       Zwangshandlungen (wie Zwangs-Stimulierungen, Ritzen)

 

-       Wein-Anfälle,

 

-       jahrelange Therapien,

 

-       Loyalitätskonflikte

 

-       Depression

 

-       Drogen-, Medikamenten-, Alkohol-Missbrauch und Abhängigkeit

 

-       Suizidalität

 

 

 

Akteure:

 

Entscheidungen im Rahmen bürokratischen Kindes-Missbrauchs werden vorbereitet und durchgeführt durch vornehmlich

 

-   Gerichte,

 

-   Jugendämter,

 

-   im Auftrag von Gerichten und Jugendämtern Tätigen, im negativem Sinne von kommerziellen Kinder-Unternehmern unterschiedlichster Art, wie ...

 

-   Umgangs-Pflegern,

 

-   Verfahrens-Beiständen, Verfahrens-Pflegern

 

-   Ersatz-Erziehern (sog. Pflege-"Eltern")

 

-   Gutachtern.

 

 

 

Missbrauch impliziert Schädigung, und/oder dass andere Interessen oder Aspekte denn die des Kindes im Vordergrund stehen (z.B. Zeitersparnis, Desinteresse …).

 

Diese sind vor allem

 

-   fehlende Grundrechts-Orientierung bei Richtern oder Jugendämtern,

 

-   kommerzielle Interessen von Beteiligten (an z.B. langen Unterbringungen oder Verfahren), oder schlicht

 

-   angemaßte, real nicht vorhandene Kompetenz (häufig kaschiert durch eine vorgetäuschte  objektivierte Sprache).

 

Lebenslange Folgen Bürokratischen Kindes-Missbrauchs sind wissenschaftlich erwiesen gravierender sind als z.B. jene körperlichen Missbrauchs – oder bei wirklichem Tod eines Elters (Gresser u.a. 2015), für die Opferkinder, gemessen an späterer Suizidalität, Drogenmissbrauch, Depression u.a.

 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch ist insbesondere bei Kindern, die zum Zeitpunkt des Geschehens den ihnen amputierten Elter lieben, traumatisch.

 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch eines Kindes (und damit häufig auch immer eines Elters) ist in vielem mit psychischem Missbrauch, z.B. durch einen Elter vergleichbar. Bei Bürokratischem Kindes-Missbrauch findet – ähnlich wie bei psychischem Missbrauch, anders als bei sexuellem Missbrauch, der Missbrauch schleichend statt: Entfremdung des Kindes, Amputation eines Elters, Verlust von Stabilität.

 

 

 

Das Erschreckende hier hingegen ist,

 

-   dass der Missbrauch nicht durch einen Menschen, sondern durch mehrere stattfindet.

 

-   Und zweitens, dass er insbesondere durch solche Institutionen stattfindet, denen qua Amt (vielfach) eine höhere Autorität und Glaubwürdigkeit entgegen gebracht wird – als z.B. krankhaft konditionierten Eltern.

 

-   Und Drittens insbesondere durch solche Institutionen, die geschaffen wurden oder zusammen kommen, um vor Missbrauch zu schützen.

 

 

 

Von solchen Institutionen Missbrauch zu erleben, denen Vertrauen entgegen gebracht wird, weil sie eigentlich vor Missbrauch schützen sollen, ist dreifach traumatisch:

 

-       Neben dem Verlust des amputierten Elters

 

-       Der tatsächliche Missbrauch

 

-       Durch jene, die vor Missbrauch schützen sollen.

 

 

Gemäß Verantwortungs-Ethik ist Bürokratischer Kindes-Missbrauch durch Richter und andere damit letztlich nur vergleichbar

mit dem Missbrauch von Kindern durch Schutzbefohlene:

in Kinderheimen, durch Pflegeeltern, durch Priester oder durch Eltern.

 

 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch muss seitens der Verantwortlichen nicht bewusst geschehen. Es wird möglich oder gar üblich sein, dass der Vorwurf schärfste Gegenreaktionen hervorruft – insbesondere aufgrund des Wortes „Missbrauch“.

 

Denn Missbrauch, wie wir ihn kennen, impliziert zielgerichtetes „miss-brauchen“, absichtsvolles „ge“-brauchen eines Menschen.

 

„Absichtsvoll“, „zielgerichtet“ werden viele Betroffene vehement von sich weisen. Doch auf Opferseite – spielt es keine Rolle, ob sie psychisch schwerst durch eine konditionierte Mutter, einen kranken Vater missbraucht, gemobbt, in Loyalitäts-Konflikte, lebenslange Psychosen oder (späteren) Selbstmord getrieben werden – oder durch mehrere Personen, die in behördlichen Strukturen zusammenwirken.

 

Für Opfer – sind die Folgen ähnlich, wenn nicht sogar gleich. Gerade deshalb ist auf der Seite der Verantwortlichen ist das Wort „vorsätzlich“, „absichtsvoll“ häufig durch „fahrlässig“ zu ersetzen.

 

Den Opfern aber – ist die Täterstruktur egal. Denn für Opfer sind die Folgen die selben.

 

 

 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch ist damit gleich auf mehreren Ebenen wirksam:

 

-    Der psychologischen Traumatisierung des Opferkindes,

 

-    Der Amputation eines oder beider Eltern vom Kind.

 

-    Auf der Glaubwürdigkeitsebene gegenüber faktisch missbrauchenden (juristischen) Autoritätspersonen

 

-    Auf der Glaubwürdigkeitsebene gegenüber Recht, Rechtsstaat und Verfassung

 

-    Auf der Ebene objektivierbarer Realität – insofern, als schlichte Tatsache oder Fakten vielfach missachtet oder verleugnet werden (dazu später).

 

 

 

  Ausmaß: Angesichts

 

 -    der Tatsache, dass Jugendamts-Mitarbeiter jedes Jahr an den 85.000 Kindern (Stand 2016) von heute auf morgen – und in der Tat oft quasi über Nacht – ihre Eltern entreißen (Inobhutnahmen). Angesichts der Tatsache,

 

 -    dass jedes Jahr 350.000 Kinder ihre Scheidung erleiden,

 

-    dass in 92 Prozent aller Sorgerechtsverfahren den Kindern der wichtige Vater entrissen wird,

 

-    dass zusätzlich zu den oben genannen 435.000 Kindern jährlich auch gut 300.000 Eltern, Väter, Mütter traumatisiert werden,

 

ist bürokratischer Kindesmissbrauch mit gut 735.000 Opfern – allein bürokratischen Kindesmissbrauchs - die gesellschaftliche Katastrophe – schlechthin:

 

-    nicht nur für die unmittelbar betroffenen Opferkinder,

 

-    amputierte, kämpfende, verzweifelte, hoffnungslose Eltern

 

-    sondern mit langfristigen, lebenslangen Folgen einer schier unübersehbar betroffenen großen Masse von Einzelschicksalen:

 

die gesamte Gesellschaft und das Rechtsgefüge.

 

 

 

 

Bürokratischem Kindesmissbrauch sind somit verschiedene Elemente inhärent:

 

-    absichtsvoller, zumindest fahrlässiger (psychischer) Missbrauch , Straftat

 

-    absichtsvoller, zumindest fahrlässiger (juristischer, auf Amt und Autorität bezogener) Missbrauch, Straftat

 

-    Verantwortliche, Täter

 

-    Opfer (Kinder wie ElterN)

 

-    Vertuschung, Verharmlosung

 

-    Bürokratie

 

-    (Häufig) fehlendes Unrechtsbewusstsein

 

-    Eingespielte juristisch-bürokratische Verfahren mit (zumindest dem Anschein) von Objektivierbarkeit und Objektivität

 

-    Folgen, Schäden, oft lebenslang – die Verantwortliche oder Täter vielfach nicht einmal wahrnehmen (weil zeitlich oder räumlich) nicht (mehr) anwesend

 

 

 

 

Insbesondere der Unimosität sollte beim bürokratischen Kindesmissbrauch Aufmerksamkeit gewidmet werden:

 

-    Immer wieder werden Richtungen, Tendenzen, Stellungnahmen vorher abgestimmt, abgeklärt, durch Telefonate zwischen Beteiligten, Absprachen, Zuzwinkern, durch schriftliche Mitteilungen, Mails, kurze Telefonate, kurze Gespräche auf dem Gerichtsflur …

 

-    Fehlende Unabhängigkeit, inhaltlich ähnliche Stellungnahmen

 

-    Corpsgeist der Beteiligten, gegenseitiges Bestärken, Unterstützen

 

-    Abgrenzung gegen den/die opponierenden Eltern

 

-    Missachtung von Tatsachen

 

-    Damit wird die „Unmittelbarkeit des Verfahrens“ verletzt – was ein massiver Verstoß gegen die Prozessordnung ist. Anträge, solche Kontakte zwischen (allen) Beteiligten offen zu legen – sind möglich, fragwürdig.

 

 

 

Fehlende Grund(!)Rechts-Orientierung

 

-    Aberkennung elementarer Grund(!)Rechte (des Kindes, der Eltern) durch banal erscheinende, einseitig falsch gewichtete Fakten (Banalitäten hebeln Grundrechte aus)

 

-    Grundlegende Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den Beteiligten (der eine spricht über Grundrechte, der andere über Einzelfakten)

 

-    Falsche Übergewichtung von Einzelfakten („Der Fakt A zeigt, das Grundrecht B nicht möglich ist“).

 

-    Grund(!)Rechte werden von Betroffenen als elementar, unveräußerlich, unverbrüchlich, im Wesenskern als unantastbar, vorstaatlich, natürlich, ggf. göttlich empfunden – während andere Beteiligte sie als beliebig, verhandelbar, aussetzbar empfinden.

 

-    Falsches Wording / falsche Denkweise / falsche Grundrechtsauslegung: Der Kampf des/der Elter-n für die Grundrechte eines Kindes wird als egoistisches Kämpfen dieser Eltern für ihre Rechte, aber nicht als Kampf für die Rechte des Kindes miss-verstanden.

 

So ist das Sorgerecht Gesundheit primäre ein Grund- und Schutzrecht des Kindes.

 

So ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern – primär ein Aufenthaltsrecht des Kindes.

 

So ist die die Formulierung im Grundgesetzt Art. 6.2 „Die Erziehung ist ein natürliches Recht der Eltern“ primär „Jedes Kind hat ein natürliches Recht, durch beide Eltern erzogen zu werden“.

 

-    Falsche Gewichtung innerhalb der Grundrechte: Während die Grundrechte GG Art. 6.1 und Art. 6.2 und GG Art. 1.3 und GG 19.2 elementare Grund(!)Rechte beschreiben, die immerdar gelten, ausser in extremen Ausnahmesituationen – GG Art. 6.3: „Verwahrlosung“ –

 

… wird die grundlegende Bestimmung der „Grund(!)Rechte“ missachtet – und der „Grund-Zustand“ die extreme Ausnahmeregelung.

 

 

 

1.    Bürokratischer Kindes-Missbrauch: Banalitäten statt Grund(!)Rechte

 

Dieses führt dazu, das – und wir erkennen dies als durchgehendes Verhaltensmuster – dass Banalitäten herhalten, ganze Grund(!)Rechte auszuhebeln.

 

Damit hebeln Banalitäten die gesamte Verfassung aus.

 

Dieses grundlegende Verhaltensmuster (Banalitäten statt Grund(!)Rechte) - auch hier:

 

Und -  gerade wegen der Missachtung von „Grundlagen“, sprich Grund(!)Rechten und Grundtatsachen – die Orientierung am beliebig Banalen, Beiläufigen, Zufälligen.

 

 

 

2.    Bürokratischer Kindes-Missbrauch: Banalitäten gegen Banalitäten

 

Dabei kommt es zur zweiten gravierenden Folge:

 

Beliebige Banalitäten einerseits (z.B. mütterlicherseits) werden gegen beliebige Banalitäten andererseits (z.B. väterlicherseits) gehalten.

 

Da Grundlegen wenig, Banalitäten aber zahlreich sind, ist die Auswahl der Banalitäten willkürlich.

 

Willkürliches hüben wird mit Willkürlichem drüben verglichen.

 

 

Wer Äpfel und Birnen vergleicht, bleibt immer noch in den Kategorien Nahrung, Obst, Baumfrucht, Herbst, groß, saftig.

 

Wer in der Komplexität des Lebens aber zufällige Einzelfakten gegen grundlegende Rechte eines Kindes  setzt, vergleicht einen Apfel, ein Möhre, einen gelben Buntstift mit dem Fundament eines zu bauenden Hauses.

 

Wobei man zugestehen muss, dass bei ausreichendem Nachdenken vieles für den gelben Buntstift sprechen kann (schöne Farbe, Holz, kann man mit Malen, drauf kauen) – aber schlicht die Kategorien willkürlich sind.

 

Man hätte das Fundament des zu bauenden Hauses genauso gut mit Turnschuhen oder einem Glas Gurken vergleichen können. 

 

So hätte selbst ein langjähriger Richter des Bundesverfassungsgerichts bei einem kleinen Amtsrichter oder am OLG G keine Chance! Gegen z.B: eine so unglaubliche Formulierung, unjuristisch bis in den Abgrund, wie "Es entspricht der Lebenserfahrung des Gerichts ..." (OLG K., 170600) könnte auch ein Verfassungsrichter nichts ausrichten.

 

Es sei denn, er spricht den Richter mit "Lieber Kollege ..." an - aber das ist ein anderes Thema ...

 

 

 

Durch fehlende Grund(!)Rechts-Orientierung: Absurd erscheinende Missachtung von Tatsachen

 

Die Folge von Willkürlichkeiten hier vergleichen mit Willkürlichkeiten da:

 

-    Absurd erscheinende Missachtung von Folgen von Kinderklau – Kind zeigt psychische Zwangs-Folgen …: werden missachtet, relativiert, verharmlost.

 

-    Absurd erscheinende, parteilich einseitige, konsequente Fakten-Missachtung, Fakten-Wahrnehmung

 

-    Absurd erscheinende Fakten-Gewichtung in Beschlüssen, Mitteilungen

 

-    Absurd erscheinende Logik

 

-    Einzelfakten werden so in der Bedeutung überhöht, dass sie als Berechtigung heran gezogen werden, elementare Grundrechte in Zweifel zu stellen („Das fehlende Obst in der Frühstücksbox zeigt, dass die Gesundheit des Kindes beim Elter X gefährdet ist und deshalb dem Kind der Elter X zu nehmen ist.“)

 

 

 

Ignorieren, Legalisierung und Aufforderung zu Missbrauch, Boykott und Straftaten

 

-    Straftaten eines Elters, bis hin zu körperlicher Gewalt gegen das Kind (!), psychischer Gewalt gegen das Kind (!), Boykott des anderen Elters, Erschleichen von Zusagen bei Schulanmeldeungen – werden ignoriert ...

 

-    … ja, sogar legalisiert (das strafbare Verhaltens von Elter A sei nur eine Folge  von Elter B) (so das OLG K. im Fall X)

 

 

 

Ursachen bürokratischer Missdeutung elementarer Grundrechte

 

-    Neben möglichen kommerziellen Interessen („Kinder-Unternehmer“)

 

-    eingespielten, eben bürokratischen (rechtswidrigen) Verfahren

 

-    auch Über-Ängstlichkeit, Fehler zu machen: So wird Jugendämtern der rasante Anstieg von Inobhutnahmen/Kindes-Verschleppungen damit erklärt, dass Mitarbeiter der Jugendämter übergroße Angst haben, dass in ihrem Bezirk, bei ihrem Fall später Fälle schwerer Kindesmisshandlung durch Eltern in der Presse stehen („Kind lag tot in der Gefrierbox. Jugendamt M schuldig“) ...

 

… woraus sich die Tendenz ableite, lieber einigen hundert Kindern mehr ihre Eltern zu entreißen – als irgendwann negativ in der Presse aufzutauchen.

 

 

 

Psychische Schädigungen des Opfer-Kindes haben beim bürokratischen Kindes-Missbrauch u.a. folgende Ursachen

 

-    Enormer, nahezu unmenschlicher Druck auf ausgerechnet Kinder, da deren Äußerungen bei einem Termin gegenüber einem Sachbearbeiter des Jugendamtes oder gegenüber einem Richter  existentielle Bedeutung erhalten kann („Das Kind hat glaubwürdig übermittelt …“)

 

-    Später: Bei diesen Kindern das Gefühl von „ungerechter Bestrafung“ oder „ungerechter Beschuldigung“ aufgrund von so nicht explizit gemeinten Äußerungen in solchen Befragungen – durch den dann unterliegenden Elter („Du hast dem Richter gesagt …“).

 

-    Dadurch bedingt: Dann Entfremdung von genau diesem Elter.

 

-    Ständige Loyalitätskonflikte und Befragungen, die durch Dritte, Befragungen, Untersuchungen, Termine an das Kind heran getragen werden („Bei wem möchtest du jetzt sein“; „Soll es so bleiben?“ "Kannst du dir vorstellen").

 

-    Loyalitätskonflikte, die nicht unbedingt wegen der Eltern, sondern wegen der „drohenden“, anstehenden Gerichts-Entscheidungen über die Eltern an das Kind heran getragen werden, mit denselben Fragen wie gerade zuvor.

 

Jürgen Rudolph hat darauf hingewiesen, dass allein solche Fragen an ein Kind heran zu tragen Missbrauch ist.

 

-    Dadurch Verlust von unbeschwerter Kindheit. Ständig übertriebene Selbstreflexion, Verfolgungswahn, Beobachtungswahn:

 

„Finde ich es jetzt gut beim Papa/Mama?“ „Mama hat über Papa gesagt, dass … Nun finde ich das (nicht) bestätigt … Was macht das mit mir? Muss ich das berichten? Wem muss ich das berichten? Papa? Mama? Jugendamt? Richter?“

 

-    Unterschwellige, langanhaltende Entfremdung des amputierten Elters (zumeist der Vater des Kindes) durch den obsiegenden Elter (zumeist eine Frau) – häufig schlicht durch das maßlose Übergewicht an Zeit, das der obsiegende Elter gegenüber dem amputierten Elter hat.

 

-    … entsprechend konzentrierte, umso heftigere (sprachliche) Gegen-Reaktion des unterliegenden Elters.

 

-    Inkaufnahme der sozialen Entfremdung des Opferkindes, da nicht nur der andere, leibliche Elter entrissen wird, sondern auch Freunde des Kindes beim unterliegenden Elter, emotionale Bindungen des Kindes an Umfeld, Wohnung des amputierten Elters

 

-    Erfahrung des Ausgeliefertseins der eigenen Eltern wie des Kindes – gegenüber immer „freundlichen“ Personen, Personen, Richter, Verfahrens-Pfleger, die später massive, lebensentscheidende „Urteile“ sprechen.

 

-    Hineinziehen von unbedeutenden – oder auch bedeutenden – Verhaltensweisen des Kindes in juristische Kategorien. Langeweile, Müdigkeit, Auffälligkeiten des Kindes – werden zu (Un-) Recht dem anderen Elter angelastet – und in das juristische Verfahren hinein gezerrt.

 

Dadurch wird das (un-) normale Verhalten des Kindes – ggf. strafrechtlich bedeutsam – was wieder auf das Kind zurück wirkt!

 

-    Dazu kommen - siehe separate Ausführungen dazu - unglaublich absurde "Versuche", die "Kinder-Experten", selbst-ernannte "Wissenschaftler" mit Kindern machen. Beispiel: Das Kind nahm als erstes den blauen Bundstift - und liebt dahr den Vater mehr als die Mutter. Oder: Es spielte mit der Puppe, aber nicht mit dem Bagger - und ähnlich absurde, strafbare "Gutachter-Erkenntnisse".

 

 

 

Bürokraten und Behörden beanspruchen liebende Eltern zu ersetzen – mit allen Konsequenzen

 

-    Das erste, das ein amputierter Elter erfährt: Während das Kind entrissen, ggf. sogar unbekannt verschleppt ist, und die ganze Welt zusammenbricht, und das Schlimmste des Schlimmsten unfassbar Realität wurde – ist Wochenende. Für den Zuständigen. Oder Urlaub. Oder Terminnot. Oder Krankheit. Oder Fortbildung beim Sozialwerk.

 

Ein Elter kümmert sich um sein Kind rund um die Uhr – ein Bürokrat hat eine Stechuhr. Ein Elter denkt an seine Kinder immer – egal wo er ist. Ein Bürokrat meistens nicht einmal dann, wenn er „zuständig“ ist. Von Familienrichtern wird berichtet, dass sie 250 bis 300 Kinder auf dem Stapel liegen haben. Verfahrenspfleger bis 40 zu Kinder – oder mehr.

 

-    Menschen leiden. Bürokratien leiden nicht. Menschen weinen. Akten weinen nicht.

 

Was bedeutet dieses „Ungleichgewicht des Schreckens“ für die Motivation der Beteiligten und „die Gefechtslage“?

 

-    Aus der omnipotenten Zuständigkeit für ganze Stadt- oder Gerichtsbezirke folgt – oft nichts, oder Verschleppen, Verhindern, Nichtkennen, unglaublich anmaßende Inkompetenz.

 

Familienrichter sind nicht schlicht Experten für Familienrecht. Im Gegenteil. Familienrichter sind Volljuristen - und ansonsten maximal interessierte Laien. Punkt.

 

Die Behauptung des Vorsitzenden Richters am OLG K., er habe schon oft Anhörung von Kindern gemacht, sollte jeden verantwortlich denkenden Elter auf das höchste alarmieren. Oder würden Sie Ihre Zähne von einem Automechaniker bohren lassen, wenn er sagt, er habe das schon "oft gemacht"?

 

Beim Amtsgericht B wurde „beantragt“, dass z.B. ein Kind gemäß seiner Begabungen bestimmte Schulen besuchen darf. Bevor die Richter die Familie zerstört hatten, konnten die Eltern solche und ähnliche Fragen, wie diese Schulfrage, gemeinsam lösen. Nun aber musste der Richter sich auf „eine Seite schlagen“ – die wie fast immer gegen der Kind Väter spricht. Das zum Teil hoch-begabte Kind musste, wie die Mutter es beantragt hatte, auf eine reine Mädchenschule – der römisch-katholischen Kirche apostolischen Glaubens.

 

Selbst selbstverständliche „Kleinigkeiten“, die vorher einvernehmlich geklärt werden konnten, müssen nun durch Bürokraten entschieden werden – ob ein Kind zum Fußball-Spiel oder einen Instrumenten-Kursus besuchen darf.

 

-    Bürokraten zerstören in vermutlich nahezu allen Fällen selbst bestehende und funktionierende Kommunikationsstrukturen – zwischen den Eltern. Funktionierende Mail-Abstimmungen werden durch „Umgangsmappen“ aus Papier ersetzt, die das Opferkind bei der Übergabe dem jeweils anderen Elter übergeben soll.

 

 

 

Gutachter / Gutlacher, Verfahrenspfleger, Umgangspfleger, Ergänzungspfleger, Jugendamts-Mitarbeiter …

 

-    Gutachter/Gutlacher: Das Unwesen ist bekannt. Die Inkompetenz bekannt. Die Geldschneiderei – bekannt.

 

Das OLG K. gestattete einer Verfahrenspflegerin U., mehr Rechnungen einzureichen als Berichte über das Kind.

 

Deren Berichte waren häufig abgeschrieben – entweder von anderen, oder sich selbst.

 

Ein „Gutachter“ S. aus B. bekam beim OLG K. für 30 Minuten Befragung – 1000 Euro. Zugestanden vom OLG K. Zu zahlen - durch den amputierten Elter, allein durch den amputierten Elter.

 

Einfache Sachbearbeiter eines Jugendamtes schmeißen mit „wissenschaftlichen“ Begriffen um sich – um Eindruck zu schinden: In der eigenen Verwaltungs-Hierarchie, sprich gegenüber Vorgesetzten – oder um im Verfahren Eindruck zu schinden, oder weil es einfach Spass macht, sich gar selbst mit Fremdwörten sich zu überhöhen.

 

Gutachter S. aus B. beschrieb ein 6 Monate altes Kind als hoch-begabt – weshalb, so sein Gutachten, die Mutter sich mit dem 6 Monate alten hochbegabten Kind schmücken wollte. Sorry – mit 6 Monaten können Kinder noch nicht einmal sitzen, geschweige denn reden - oder "hoch-begabt" sein. Gutachter! Gutlacher!

 

-    Die Herrschaft der Laien – gegen die wirklichen Experten: Eltern.

 

-    Begabte und Hochbegabte – gegen Gutmeinende.

 

 

 

Weiterungen:

 

-    Zur Geschichte des Begriffs:

 

Der Fall X. in B.

 

Loyalitätskonflikte nicht durch Eltern, sondern durch Richter

 

Hannah Arendt

 

-    Vertauschen von Ebenen:

 

Eltern, deren Kinder die oder ein Elter genommen worden ist, kommen auch sprachlich nicht mit Blümchen in der Hand. Sie sprechen zur Not eine klare und deutliche Sprache, so, wie es notwendig ist.

 

Das trifft – selbstredend – auch für Konflikte zwischen den Eltern zu.

 

Richter und Dritte unterliegen einer unzulässigen Verallgemeinerung, wenn sie dieses – natürliche, oft notwendige – Verhalten der/eines Elters gegenüber dem Kind regelrecht unterstellen.

 

Was in Nachbarschaften als Tratsch abgetan würde, findet hier offensichtlich regelmäßig statt.

 

-    Eltern werden von den Bürokraten Vorwürfe gemacht,

 

durch Missverständnisse, Überhöhung von Fraktalem,

 

aber dann werden die Eltern allein gelassen.

 

Beispiel: Jugendamt beklagt fehlende Kommunikation zwischen den Eltern, tut aber selbst nichts, das zu ändern – und überlässt somit die (falsch beurteilten) Opfer sich selbst.

 

-    Todesfolgen Bürokratischen Kindes-Missbrauchs durch Suizide und erweiterte Suizide / Doppel-Selbst-Morde sind bis heute nicht untersucht worden - weil Genderismus ein "Anti-Mütter-Thema" nicht paßt?

 

Fehlende Untersuchung zu Todeszahlen.

 

Zeitungsberichte: „Familien“-Drama fort Opfer!“ – sprich: Gerichts- oder Jugendamts-Drama

 

-    Kinder werden nun erst recht dem sexuellen oder psychischem Missbrauch ausgesetzt – bei Ersatzeltern, oder im Fall X in B: Durch Verfahrenspfleger J., der sich an Kind und Mutter ran machte.

 

-    Machtverhältnisse werden verschoben. Aus gleichgewichtigen, kooperierenden Eltern werden – Feinde, Boykottier, Verheimlicher

 

-    Wie Kindern ihre Eltern entrissen werden (Jugendämter):

 

Entführung aus Kindergärten, Schule, selbst Geburtskästen (Fall Haase).

 

Was das mit Kindern macht.

 

-    Folgen beim Elter:  Psychisch

 

Körperlich

 

Beruflich

 

-    Auswirkungen auf das Kind-Elter-Verhältnis

 

-    Strafrechtliche Relevanz:

 

Kindesentfremdung, Kindesentführung (§ 235 StGB)

 

Siehe auch Gesetze, Schadensersatz-Ansprüche.

 

-    Die Verfestigung gefällter Beschlüsse und Situationen: Bürokratien erweisen sich als wahre Meister, einmal gefällte Entscheidungen und Beschlüsse als unfehlbar und für alle Zeiten gültig zu verteidigen.

 

Wie der Begriff „Schutzhaft“ nach 1933 verdeutlicht, fällt es Bürokratien auch nicht schwer, schnell geeignete Begriffe für jegliche Form von Unrecht zu finden.

 

-    Daraus folgt insbesondere, Entscheidungen, die sich später als falsch oder Unrecht oder nicht mehr korrekt erweisen, dennoch fortlaufend und durchgehend immer wieder neu zu legalisieren und zu verlängern.

 

-    Die Folge wiederum dadurch ist, dass (wie im Fallbeispiel) selbst massiv rechtswidriges Verhalten eines Elters (körperliche Gewalt, Info-Boykotte, massive psychische Gewalt gegen das Kind) nicht nur ignoriert, sondern sogar legalisiert, mehr noch: der entsprechende Elter teilweise sogar dazu ermutigt wird.

 

-    Was macht ein Beschluss mit einem Menschen.

 

-    Was macht ein Beschluss,

 

der einem Menschen

 

das Kind nimmt,

 

mit Begründungen,

 

die völlig absurd,

 

willkürlich und unsinnig erscheinen.

 

-    Was macht das – mit einem Elter, der sein Kind „retten“ will.

 

-    Warum nicht „juristischer“ Kindesmissbrauch.

 

-    Notwendig ist: Staatlicher Eingriff als extreme Ausnahme – Verwahrlosung u.ä.

 

Ansonsten unbedingter Vorrang für GG Art. 6.1 und 6.2

 

Die Bringschuld hat der Staat. Er muss beweisen, dass GG 6.3 notwendig ist. Wie die Polizei, die nur im Notfall von der Schusswaffe Gebrauch machen darf.

 

-    „Beweis“ ist dabei gerichts-fester Beweis. Es reicht nicht – wie bei Gericht und Jugendämtern und Sachverständigen üblich – die Behauptung. Behaupten kann man viel, und macht die tratschende Nachbarin auch.

 

Wenn Psychologie als Wissenschaft ernst genommen werden will, muss sie wirkliche Beweise vorlegen. Das, was die Richter sich derzeit bieten lassen, ist abgestandene, warme Luft von Tratsch-Onkeln und Tratsch-Tanten, in nahezu jedem Fall unwissenschaftlich, unbasiert.

 

Der Fall Postl (der als Hochstapler Leiter einer psychiatrischen Abteilung wurde) (siehe youtube oder google) entlarvt viele Psychologen als das, als was viele Psychologen sehen: Als Hochstapler.

 

 

 

Darstellung Bürokratischen Kindes-Missbrauchs textuell:

 

Erkenntnis ist manchmal nur ein Satz, oder nur eine Schlussfolgerung. Das ist in der Physik nicht anders als in den Geisteswissenschaften.

 

Missbrauch allgemein, Missbrauch von Kindern hängt von vielem ab. Z.B. von Möglichkeiten. Ohne Pistole kann ich niemanden erschießen, ohne Bomber kann ich keine Städte bombardieren. Missbrauch hängt von der individuellen und sozialen Unterscheidung zwischen Gut und Böse ab. Von der Häufigkeit unbestrafter Grenzübertritte. Von Kontrollmechanismen - ohne Kontrolle weniger Ethik (Anonymität im Internet).

 

Man kann bei sexuellem Kindesmissbrauch unterscheiden:

 

a)    Passiv.

 

Meinend: Konsum im Internet, ohne dass irgendeine Interaktion mit irgendjemandem stattfindet. Weder mit dem Opfer, noch in irgendwelchen Foren. Nur am Bildschirm. Der Grad der Freiwilligkeit es zu tun – ist vermutlich hoch.

 

b)    Supportiv:

 

Fördernd. Meinend: Wie Täter Geld für irgendwas bezahlen. Oder Mitglied in Foren werden. Oder Bilder austauschen - ohne selbst in irgendeiner Form aktiv in Bezug auf irgendwelche Opfer zu agieren, aber dennoch supportiv in Bezug auf Strukturen, die drum herum sind. Hier ist bereits Vorsatz mit im Spiel, die Bereitschaft zur aktiven möglichen Straftat. Vertuschung – wird aktiv betrieben.

 

c)    Aktiv:

 

Aktiver Kindesmissbrauch: Kinderspielplatz, Opfer, Missbrauch.

 

 

 

Genau das, genau das spiegelt sich beim bürokratischen Kindesmissbrauch wider, hier im Schwergewicht Richter, übertragbar auf kommerzielle Kinder-Unternehmer u.a.:

 

a)    Passiv:

 

Möglichkeiten auf Kindesmissbrauch, Gewalt, psychische, körperliche, häusliche, gegen Gegenstände des Vaters, des anderen Elters nicht nachgehen. Davon wissen, aber nicht agieren.

 

b)    Supportiv:

 

Trotz deutlicher Verdachtsmomente auf Gewalt - Anträge unterdrücken, Zeugen nicht befragen.

 

c)    Aktiv:

 

Trotz eindeutiger Hinweise, Aussagen (des Kindes) auf körperliche Gewalt (Aussagen des Kindes, Hämatom-Fotos), psychische Gewalt (Mobben!, Telefon ausdrücken), Zerstörung von Gegenständen des anderen Elters (Urlaubsfotos Kind/Vater),

 

erkennbarer Boykottivität des einen Elters gegen den anderen (PAS als Gewalt),

 

Hinweisen auf Münchhausen by proxi: Kind jeden 8. Werktag zum Kinderarzt bringen -

 

das Kind (weiter) zum dem Elter zu entscheiden, der hier vielleicht selbst Therapie-bedürftig ist wie und vor allem aktiv psychischen, körperlichen, elterlichen Missbrauch betreibt.

 

Das Bild des bürokratischen Kindesmissbrauchs – nicht auf kaltem Kellerfußboden, sondern in wohl temperierten Büros am PC lässt sich in zahlreichen Farcetten weiterführen.

 

Ein der sicherlich wichtigsten Fragen wird die Frage nach den Folgen für die Opfer, sprich Kinder sein: die Frage nach den Folgen für sexuellen bzw. bürokratischen Missbrauch.

 

Gresser 2015 stellt fest, dass die Folgen der Amputation eines lebenden Elters für (bürokratisch missbrauchte) Kinder dreifach so intensiv sind (gemessen an Drogenmissbrauch, Suizidalität, Depression) wie beim wirklichen Tod eines Elters.

 

 

 

Das gibt zumindest einen Hinweis darauf, wie schlimm die Folgen bürokratischen Missbrauchs sind.

 

Damit ist noch keine Vergleichbarkeit zu den Folgen sexuellen Missbrauchs hergestellt – lässt aber erahnen, welch tiefe Furchen in der Psyche bürokratischer Missbrauch hat: Lebenslang.

 

 

 

Bis heute gibt es nicht einmal Forschung darüber, wieviele Opfer sich nach bürokratischem Missbrauch sind oder anderen das Leben nehmen. Entsprechende Ereignisse, von Suizid oder erweitertem Suizid, indem Eltern sich oder sich und die Kinder oder sich und die ganze Familie umbringen, werden dann – beschönigend mit „Familien-Drama“ überschrieben – was in Wirklichkeit häufig ein „Richter-Drama“ ist: Eine Richterin zerreißt, zerstört eine (vielleicht vorher) funktionierende Familie. Soweit – keine Forschung über nachfolgende (Selbst-) Morde – vielleicht ein Zugeständnis an aktuellen Genderismus.

 

 

 

Auch muss die Frage untersucht werden, warum 92 Prozent aller Kinder der Vater entrissen wird, das Sorgerecht verliert, aber nur 8 Prozent Frauen in Sorgerechtsverfahren unterliegen. Wo liegt hier die Ursache, der Bias? Wie ist dieses im Frauen-Richterinnen, Väter-Richterinnen-Verhältnis begründet?