Kurz und knapp:

 

 

Eine einfache Reform - Fünf Grund(!)Prinzipien

 

 

1. Die Sache ist episch!

85.000 Kindern wurden 2016 durch Jugendämter die Eltern entrissen. Vielfach über Nacht, verschleppt aus dem Kindergarten, der Schule. 350.000 Kinder erleiden jedes Jahr ihre Scheidung oder Amputation eines Elters. Das sind zusammen 435.000 betroffene Kinder – jährlich. Hinzu kommen gut 300.000 betroffene und traumatisierte Eltern. Das sind insgesamt 735.000 Menschen – jedes Jahr.

 

Jedes Jahr.

 

Unsere Gesellschaft – zerbricht.

 

 


2. Bürokratischer Kindes-Missbrauch

Neben körperlichem, sexuellem und psychischem Missbrauch der Kinder, existiert bürokratischer Kindes-Missbrauch (www.Buerokratischer-Kindes-Missbrauch.de). Die lebenslangen Folgen bürokratischen Missbrauchs sind vergleichbar: Siehe Prinz/Gresser 2016: Drogenkonsum, Suizidalität, Verlustängste, Entfremdung etc. 

 

Der Verlust oder die Amputation eines lebenden Elters wirkt sich - gemessen an den Folgen, drei mal so schlimm und drei mal so lange aus wie der Verlust eines Elters durch Tod.
(Studie Gresser/Prinz und die wichtigsten Zitate daraus)

 

 

 

3. Todesopfer und andere Folgen

Bis heute fehlt jegliche Untersuchung über die Anzahl der Todesopfer bürokratischen Kindes-Missbrauchs. Dies kann durch Suizide, Doppelsuizidmorde und Morde geschehen.

 

Ausgehend von der These, dass zumindest jeder zweite in Lokalzeitungen mit „Tödliches Familiendrama“ überschriebene Bericht im Kern ein Gerichts-, Jugendamts- oder Sorgerechtsdrama ist, …

 

... ausgehend von der These, dass viele spontane wie späte Suizide bei Eltern wie Kindern entsprechend verursacht sind ...

 

... kann vermutlich mit mehreren hundert Toten pro Jahr gerechnet werden.

 

Viele davon - Kinder!

 

Ebenso fehlen jegliche Untersuchungen über unmittelbare Folgen: bei Kindern (Ritzen, Weglaufen) oder Opfereltern (Hörstürze, Arbeitsunfähigkeit).

 

 

 

4. Der große Wurf - Die Umkehrung der Sichtweise

So, wie 1977 die große Reform des Scheidungsrechts eintrat, benötigen wir heute die große Reform der Jugendhilfe bzw. der Kinderrechte.

 

Vor 1977 galt das "Schuldprinzip". Welcher der beiden Ehepartner ist  "schuldig"? Gerichte waren völlig überfordert. Es gab weder Ein noch Aus. Seit 1977 stellt eine Scheidung nur noch eine Formsache dar. Fertig! Ähnlich brauchen wir eine Reform der Kinderrechte.

 

 

 

5. Die Grund(!)Rechte der Kinder in den Mittelpunkt

Das Gundgesetz, Art. 6.2, erfordert eine Umformulierung, "Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht der Eltern" - muss umgeändert werden in

 

"Jedes Kind hat ein Naturgegebenes Grundrecht auf

Erziehung durch beide Eltern.

Es ist staatliche Verpflichtung,

alles zu tun, um dieses zu ermöglichen."

 

Fertig! Völlige Umkehrung des Fokus - auf die Grundrechte des Kindes. Der Staat assistiert, wie es seine Aufgabe ist, und zerstört nicht.

 

Nicht mehr die Frage - welcher Elter einem Kind amputiert werden soll; nicht mehr die Frage, welcher Elter der Schlechtere, und welcher der Bessere sei (ähnlich schmutzige Wäsche wie vor der Scheidungsreform); nicht mehr die Frage, wie sich die kommerziellen Kinder-Unternehmer "positionieren" sollen;

nicht mehr die Frage, welche Beweise, Aussagen und Hinweise missachtet werden sollen; nicht mehr die Frage, welches willkürlich gewählte banale Detail über Leben oder Trauma eines Kindes entscheiden soll:

Alles entwertet.

 

Alleine das Grund(!)Recht des Kindes, von BEIDEN Elternteilen erzogen zu werden,

alleine die Aufgabe ALLER, vom Richter bis zum Verfahrensbeistand, dieses zu ermöglichen,

muss im Fokus stehen.

 

DAS ist der große Wurf, auf den hunderttausende von Kindern und Eltern - und Juristen - in den letzten Jahrzehnten gewartet haben.

 

 

 

6. Die fünf goldenen Grundprinzipien

Nur in den Fällen, in denen der Fokus auf das naturgegebene Grund(!)Recht eines jeden Kindes auf Erziehung durch beide Eltern NICHT möglich ist, darf der Staat eingreifen und muss agieren. Nur für diese Fälle gelten folgende fünf Grundprinzipien - die in den letzten Jahrzehnten allesamt missachtet wurden: 

 

Diese fünf Grundprinzipien sind die Richtschnur in einer Debatte, die teils einfach, teils komplex, in jedem Fall sehr emotional ist. Die notwendige Struktur muss einfach und eingängig sein.

 

 

Nach folgenden fünf Grundprinzipien

 

Grund(!)Gesetz

 

Grund(!)Rechte

 

Grund(!)Fakten

 

Grund(!)Regeln

 

Grund(!)Hilfen

 

ist systematisch

jedes Familienverfahren

zwingend aufzubauen.

 

 

 

1. Grund(!)Gesetz

Der Zustand heute ist komplett rechtsfrei. Banalitäten bestimmen Gerichtsbeschlüsse. Als hätten 1933, 1961 (DDR) und  die Beschneidung staatlicher Gewalt (und Inkompetenz) nie stattgefunden. Als seien nicht Millionen von Menschen gestorben, um uns eine verfassungsmäßige Ordnung zu geben.

 

In den Gerichtsverfahren findet nicht im Ansatz eine Debatte darüber statt,

- dass Grundrechte unmittelbare Rechte sind, Grundgesetz Art. 1

- dass sie, nach Grundgesetz Art. 19, im Wesensgehalt unantastbar sind

- was es heißt, dass der Staat nur eingreifen darf wenn "Verwahrlosung" droht, Grundgesetz Art. 6.

 

Scheinbar gibt es für Kinder keine Verfassung, keine Grund(!)Rechte, keine Menschen(!)Rechte - ebensowenig für Eltern.

 

Es gibt deutsche Gerichts-Entscheidungen, dass EIN Elter allein darüber entscheiden darf, ob dem Kind das Grund(!)Recht auf Erziehung durch beide Eltern bzw. das Wechsel-Modell genommen wird.

 

Es gibt Entscheidungen,

- die nicht im Ansatz prüfen, ob "Zustände" weiter andauern und ob ein Gericht, wenn überhaupt, "weiterhin" eine Eingriffsberechtigung hat

- die Kindern "weiterhin" elementare Grund(!)Rechte, wie das Grund(!)Recht von beiden Elternteilen erzogen zu werden, nehmen.

 

Jede Entscheidung, die Grund(!)Rechte von Kindern, Familien und Eltern tangiert, MUSS zwingend Bezug auf Verfassung und Grund(!)Rechte nehmen.

 

 

 

2. Grund(!)Rechte

"Erziehung durch beide Eltern ist ein naturgegebenes Grund(!)recht eines jeden Kindes. Es ist Aufgabe des Staates, diese zu ermöglichen."

 

Jedes Kind hat ein Grund(!)Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit. Jedes Kind hat ein Grund(!)Recht auf Förderung seiner Begabungen und Entwicklung seiner Anlagen ohne Benachteiligungen.

 

 
3. Grund(!)Regeln

Einfachste Prinzipien des Verfahrensrechts müssen eingehalten werden: Protokolle, Beweisaufnahmen, Befragungen von Zeugen, kein Sorgerechtsentzug ohne Gutachten o.ä. 
 

 

4. Grund(!)Fakten

Der Zustand heute: billige Details entscheiden über Sorgerechtsentzug („Die fehlende Gurke in der Butterbrotsdose unterstreicht …“).

 

 

Jedes Verfahren muss sich auf zentrale Grund(!)Fakten dieses Verfahrens stützen:

- das Verhältnis der Eltern zueinander

- die Kooperationsbereitschaft oder der Boykott eines Elters, Förderung usw.

- Bereitschaft des oder beider Eltern zur gemeinsamen Erziehungsberatung

- der Wille des oder der Kinder

- die Förderbereitschaft und Fördermöglichkeiten des oder der Eltern

- die Lebens- und Wohnbedingungen der Eltern

- der psychische Zustand des oder der Eltern, so wie der Kinder

- zentrale Zeugenaussagen, Schriftsätze, Beweise.

 

Grund(!)Fakten eines Verfahrens sind von jedem Gericht in jeder Sorgerechts-Entscheidung als "Grund(!)Fakten des Verfahrens" zu formulieren und festzuhalten.

 

 

 

5. Grund(!)Hilfen

 

Es muss eine klare Abstufung der Eingriffsberechtigungen geben:

Beispielsweise müssen Kinder, bevor ihnen das Grund(!)Recht auf beide Eltern genommen wird, zunächst in der Verwandtschaft, Nachbarschaft, im Freundeskreis untergebracht werden, bevor sie (z.T. hunderte Kilometer weit) fremd und kommerziell untergebracht werden.

 

Oder: bevor Jugendämter und Gerichte sinnloses Leid verdoppeln, ist alles zu tun, um zu verhindern, dass Geschwister, die bei kommerziellen Ersatz-Erziehern untergebracht werden müssen, nicht auch noch zerrissen werden.

 

Eltern bzw. Jugendämter sind gesetzlich zu Erziehungsberatungen verpflichtet (Cochemer Modell). Alternativ: Anstatt das Eltern sich vor Gerichten immer weiter zerstreiten (müssen), der "Rat der Weisen": drei oder fünf Personen, auf die sich beide Eltern gemeinsam geeinigt haben, entscheiden (per Email-Abstimmung) für die Eltern strittige Fragen. Das können gemeinsame Freunde, Vertrauenspersonen oder von beiden anerkannte Lehrer sein.

 

Entsprechend gibt  es mehrere Abstufungen der Hilfen und staatlicher Eingriffe - bevor Kindern ein Elter amputiert wird, bevor auch nur im Ansatz unverbrüchliche Grund(!)Rechte beschnitten werden sollen.

 

 

6. Ent-Kommerzialisierung

Der gesamte Bereich kommerziell-staatlicher Kinder-Verwaltung wird auf gut 50 Mrd. Euro pro Jahr geschätzt. Kommerzielle Kinder-Unternehmer, die sich Gerichten andienen, oft mit  Phantasiediplomen anderer privater "Diplomunternehmen" dramatisieren mit angelernter pseudo-wissenschaftlicher Terminologie einfache Sachverhalte, um das Verfahren und damit ihre eigene Notwendigkeit zu rechtfertigen.

 

 

Kommerzielle Ersatz-Erzieher behaupten oder lassen bestätigen, dass das Kind weiter beobachtet werden müsse (z.B. wegen des angeblichen Verdachts auf Missbrauch bei den Eltern) weshalb es weiterhin, für 3.500 Euro pro Monat, bei den Ersatz-Erziehern verbleiben müsse.

 

Dringend erforderlich: Ent-Kommerzialisierung des gesamten deutschen Kindschaftsrechts.

 

  

 

7. Schadensersatz und Wiedergutmachung,

Strafe und Sühne

Wir müssen über staatliche Wiedergutmachung zugunsten der Opfer und Haftung der Verantwortlichen sprechen. So wurden Kindern von Aborigines, denen in Australien die Eltern amputiert und die in „christliche“ Familien verschleppt wurden, Entschädigungen gezahlt.

Menschen, die Opfer falscher oder inhumaner deutscher Rechtsprechung wurden (bspw. homosexuelle Personen, KZ-Opfer oder unschuldig Inhaftierte), sind entschädigt worden.

 

Wir müssen nicht nur über die Abschaffung einer inhumanen und völlig veralteten und absurden Rechtsprechung sprechen. Ein wirklicher, demokratischer und rechtstaatlicher Neuanfang beinhaltet zwingend Wiedergutmachung und Sühne. Zunächst gegenüber den Kindern, aber auch gegenüber den Eltern, die oft Existenz, Gesundheit oder Schlimmeres verloren haben.