Juristen im 3. Reich - Halbteufel in Schwarz

 

 

Die Frage, warum Grund(!)Rechte von Kindern und Eltern zumindest an Gerichten so missachtet werden, hängt sicherlich mit der fehlenden Ehrfurcht vor den Opfern des Dritten Reichen und der fehlenden Ehrfurcht vor unseren Grund(!)Rechten zusammen.

 

Der Fokus auf dieser Homepage soll Hannah Arendt und Hilberg dienen - mit dem Exkurs auf die z.B. "Ausgerichtete Geschichte in Bonn".

 

Dennoch gibt es darüber hinaus Berichte über das Fehlverhalten von Richter und Juristen im Dritten Reich, die schlicht schockieren:

 

Die nicht nur schockieren in Bezug auf das Fehlverhalten dieser Menschen, und der willfährigen Unterwürfigkeit, sondern auch in Bezug auf die Bereitschaft, bigotte pseudo-logische Wissenschaftlichkeit willfährig in pseudo-objektiven Richtersprech umzusetzen - um so pseudo-gericht Menschen, Männer, Frauen, Kinder zu vernichten oder umzubringen.

 

 

 

 

Der Dolch des Mörders

war unter der Robe des Juristen verborgen

 

Unter dem Titel "Richter, die dem Gewissen Schweigen befahlen" erschien am 20.12.2017 folgender, schockierender Artikel auf www.Sueddeutsche.de (Abruf: 22.12.2017):

 

"Die Strafen waren mickrig. Und als die drei amerikanischen Richter des Militärgerichtshofs Nr. III an diesem Morgen herabblickten auf die 14 Angeklagten - da blickten Richter zu ihnen zurück, Berufskollegen.

 

 

Hitlers schlimmste Blutjuristen, die vor nun 70 Jahren in Nürnberg verurteilt wurden, durften darauf vertrauen, mit vergleichsweise milden Blicken gesehen zu werden. Es gab kein Todesurteil, nur vier Mal lebenslänglich, sechs zeitige Freiheitsstrafen zwischen fünf und zehn Jahren, vier Freisprüche. Und man sollte ergänzen: Keine zehn Jahre später waren alle Häftlinge wieder entlassen. Der Umgang des Militärtribunals mit dieser besonderen Gruppe von Angeklagten blieb vergleichsweise von Nachsicht geprägt. Dabei hatten diese Männer das nationalsozialistische Morden rechtstechnisch flankiert, legalisiert und damit vielfach dem Gewissen in Deutschland Schweigen befohlen.

 

 

Franz Schlegelberger zum Beispiel, der Staatssekretär im Reichsjustizministerium, der von 1941 an ein Jahr lang als kommissarischer Minister agierte, bevor er von Hitler reich beschenkt aus dem Dienst schied: Er war Karrierejurist, kein Ideologe; er verdankte seinen Aufstieg nicht den Nazis. Aber als sie an die Macht kamen, biederte er sich an. Schlegelberger goss die Diskriminierung von Juden und Polen in Paragrafen, in ein Gewand von Recht und Ordnung, und er weitete die Verhängung von Todesstrafen massiv aus. Schließlich ersann er mit aller rechtstechnischen Raffinesse einen Weg, auch die "Vernichtung lebensunwerten Lebens", also die Massenmorde an Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, juristisch reinzuwaschen.

 

 

So unbefriedigend das Strafmaß für diese Männer auch blieb, an dem nasskalten Wintertag vor 70 Jahren wurde trotzdem Rechtsgeschichte geschrieben. In keinem anderen Strafverfahren stand die gesellschaftliche Rolle des Richters je so auf dem Prüfstand wie hier. Das Urteil, das in Nürnberg gesprochen wurde, rührte an Fragen, denen sich noch heute viele Juristen in vielen Ländern nur unzureichend stellen. Noch immer fällt es vielen Richtern leicht, sich hinter einer rein mechanischen, scheinbar unpolitischen juristischen Methodik zu verstecken und die Verantwortung für das Resultat der eigenen Entscheidungen zu leugnen. Man schreibe die Gesetze ja nicht selbst; man wende sie nur an. Als seien Richter nur Befehlsempfänger, nur Klempner an einer Maschine, die jemand anderes betreibt; nicht eigenständige Akteure mit Macht und dementsprechend auch Mitverantwortung.

 

 

Dabei war "der Dolch des Mörders unter der Robe des Juristen verborgen", wie das Urteil in Nürnberg es ausdrückte. Juristen haben eine tragende Rolle in der Gesellschaft. Sie stabilisieren das politische System. Dieser Verantwortung können sie nur im Wissen um das katastrophale kollektive Versagen der Zunft nach 1933 gerecht werden. Sie müssen wissen, welchen Einfluss die eigene politische Haltung auf die Auslegung der Gesetzte hat; müssen wissen von der Pflicht zum Ungehorsam, von der sich kein Jurist entbinden kann, auch nicht unter Verweis auf die Buchstaben eines Gesetzes oder das Bellen eines höherrangigen Befehlshabers.

 

"Niemand hat das Recht zu gehorchen", hat Hannah Arendt einmal treffend formuliert. Die juristische Variante dieses Satzes, 1946 proklamiert von dem Rechtsphilosophen Gustav Radbruch, wurde von Richtern in der Bundesrepublik lange bekämpft. Sie entgegneten: Was damals "Recht" gewesen sei, könne heute nicht Unrecht sein. Das ist bis heute nicht ausgestanden, die Debatte in Juristenkreisen ist nie zur Ruhe gekommen.

 

 

Die Bestrafung der Mauerschützen und der SED-Funktionäre nach der Auflösung der DDR führte zwar zu einem gewissen Umdenken. Nun lenkte auch der Bundesgerichtshof ein und bekräftigte, dass "legales" Handeln wie jenes der Mauerschützern nichtsdestotrotz verbrecherisch sein könne. Aber täglich wird auch der Rechtsstaat bei uns auf die Probe gestellt: Bei der Sicherungsverwahrung erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass Deutschland ein grundlegendes Menschenrechtsproblem habe. Und zurzeit wird in Länder abgeschoben, in denen die Sicherheitslage prekär oder ein faires Strafverfahren unwahrscheinlich ist. Für alles wird eine saubere juristische Begründung geliefert. Der Appell an Juristen, ihr Gewissen zu prüfen und auch festgeschriebene Gesetze stets zu hinterfragen, hat an Aktualität nicht ganz verloren.

 

 

Ein Anfang wäre schon gemacht, wenn sich alle Länderministerien der eigenen Vergangenheit stellen würden, so wie es unlängst das Bayerische Justizministerium beschlossen hat zu tun. In gleicher Weise gilt dies an den Universitäten, an den juristischen Fachbereichen und Fakultäten. Sie waren die historischen Ideenfabriken für manche menschenverachtende Doktrin der NS-Justiz. Allenfalls ein Bruchteil von ihnen hat sich dem eigenen Versagen während der braunen Zeit bereits gestellt oder das kollektive Wegschauen, das Kleinreden und Beschönigen in den 1950er- und 1960er-Jahren thematisiert. Erst mit solch einer offenen Aufarbeitung würde man den behaupteten kritischen Geist unter Beweis stellen und wahrscheinlich auch eine ganze Reihe junger Menschen für diese Themen begeistern.

 

 

Der Hauptangeklagte Schlegelberger übrigens verließ bereits 1951 das Landsberger Gefängnis als freier Mann, angeblich wegen seines angeschlagenen Gesundheitszustands. Er starb 23 Jahre nach der Urteilsverkündung im hohen Alter von 94 Jahren. Alimentiert mit einer staatlichen Pension konnte er noch lange seinem juristischen Tatendrang nachgehen. Mit den ehemaligen Ministeriumskollegen Ernst Geßler und Wolfgang Hefermehl verlegte er einen mehrbändigen Kommentar zum Handelsgesetzbuch und führte seinen 1928 begründeten Kommentar zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit fort. Auch schrieb er in seiner neuen Heimat Flensburg ein Werk zum Seehandels- und Seeversicherungsrecht. Als wäre nichts gewesen."

 

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/gastbeitrag-richter-die-dem-gewissen-schweigen-befahlen-1.3796884, Abruf 22.12.2017. Hervorhebungen nachträglich).

 

 

 

 

 

 

 

Bürokratischer Missbrauch fand auch 1933 erst in der Sprache, dann beim Opfer statt:

 

Richter und ihre Pseudo-Logik der Menschen-Verachtung -

Über Blutschutz-Gesetz (BlSchG) und anderes:

 

Unser Entsetzen heute über willfähige Juristen damals - kommt eben auch aus unserem Wissen über den Millionenfachen Mord an Unschuldigen - egal, ob als Bombenopfer oder in KZs.

 

WIR wissen, warum Grund(!)- und Menschen(!)Rechte unverbrüchlich sind. WIR haben unsere Lektion gelernt.

 

Haben wir?

 

Das Kind des Autors verlor sein Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Vorbild-Vater, weil dieser 15 km von der Grundschule entfernt wohnte. Das Kind heute - aufgrund der Folgen und anderer Umstände - lebenslang traumatisiert. Gerichtsakte OLG Köln, 4. Senat, 2015, Vorsitz Dr. Uwe Schmidt.

 

Haben wir?

 

Es ist heilsam - und schockierend - in die Zeit ab 1933 zurück zu schauen, um zu erkennen, wie bereits vor uns Pseudo-Logik dazu diente, Menschen ihre Rechte abzuerkennen.

 

Erst definierte man den Begriff "Hexe", dann den Begriff "Jude" oder "Volksfeind", um "logisch zwingend" das Urteil zu fällen: Der Menschen Rechte nicht wert!

 

Nachfolgender Artikel ist dazu (insbesondere im ersten Teil) ein kleiner Einstieg:

Richter und ihre Pseudo-Logik der Menschen-Verachtung.

 

"Wie die Deutschen Juden vogelfrei wurden"