Das Amtsgericht Bonn - und seine
aus-gerichtete Geschichte ... 1933 bis 1945
Was der dumme Richy nicht lernt, lernt der Richter nimmer mehr!
Von ...
- den Ausführungen Hannah Arendts zur Schuld deutscher Bürokraten am millionenfachen Tod, ...
- von den Arbeiten Hilbergs, der dieses sogar soweit zuspitzte, dass es eines Adolf Hitlers gar nicht bedurfte hätte - die deutsche Bürokratie hätte die NS-Verbrechen von sich aus tragen können ...
... bleibt nun kurz vor der Frage, welche Lehren daraus zu ziehen sind, ...
... der Moment innezuhalten und zu fragen, wie deutsche Richter des 21. Jahrhunderts mit der Schuld des Justiz-Apparates während der NS-Zeit umgehen.
Wie kann es sein,
dass Kindern, Eltern und Familien unverbrüchliche Grundrechte aberkannt werden,
wo doch nach den Erfahrungen zweier deutscher Diktaturen diese Grundrechte als nun
vorstaatliches Recht,
unmittelbares Recht, als
geltendes Recht,
im Wesenskern unantastbares Recht,
jedem Menschen zu eigen
definiert werden?
Wie kann es sein, dass nach zwei deutschen Diktaturen - Grundrechte nicht nur wieder zur Disposition stehen, sondern z.B. die Grundrechte aus GG Art. 6 wieder aberkannt werden?
Werden Grundrechte heute verkannt,
da die Schuld deutscher NS-Richter Richtern heute unbekannt?
*
Als Beispiel dient ein Blick auf das Amts- und Landesgericht Bonn (zu dem diese Seite "verwandtschaftliche Beziehungen" hat).
Die Frage ist, wie beispielhaft dieses Gericht mit der deutschen Geschichte und der Schuld seiner Richter umgeht.
*
Zunächst darf man froh sein, dass man überhaupt etwas findet. Ausser dem nachfolgenden Text - 25 Zeilen in einem Grußwort - ist zur NS-Vergangenheit des Amts- und Landgerichts Bonn im Netz folgendes zu finden: Absolut - nichts!
Nachfolgender Text bezieht sich also auf die Selbstdarstellung des Amts- und Landgerichts Bonn in einem Grußwort, in dem das Landgericht (und damit das Amtsgericht) Bonn sich vorstellt ...
(http://www.lg-bonn.nrw.de/behoerde/gerichtsvorstellung/zt_Grusswort/historie/index.php, Abruf 27.10.2017)
*
Diese Selbstdarstellung beginnt mit ausführlicher Darstellung der Gerichtsbarkeit seit 1850.
Darin sind so kleine Episoden enthalten - wie der Antrag von 1901 für Gerichtsdiener ein Fahrrad anzuschaffen. Umfang der lustigen Episode: 11 Zeilen. Man schmunzelt.
Der Zeit des Nationalsozialismus widmet die Seite gut den doppelten Umfang der so lustigen Fahrrad-Episode: 25 Zeilen!
Und weil diese 25 Zeilen zur NS-Zeit in Bonn so verstörend knapp sind, seien sie hier in Gänze zitiert - und kommentiert. Wir dürfen voraus schicken, dass die Autoren Juristen sind, die sehr genau ihre Worte zu setzen wissen:
"Der nationalsozialistische Einbruch in das Rechtswesen, der sehr bald zu einer Abschaffung grundlegender Rechte und Werte führte, wirkte sich auch auf die Tätigkeit des Landgerichts Bonn aus. ..."
Kommentar:
Das Amtsgericht Bonn stellt es so dar, als sei der National-Sozialismus über das Amtsgericht herein gebrochen - wie ein "Einbruch", wie ein Gewitter, aus heiterem Himmel:
Das Amtsgericht Bonn und seine Richter - völlig passiv: "Einbruch".
Diese Diktion verbietet sich nachgerade nach den Ausführungen Hannah Arendts und Hilbergs (siehe zuvor).
Das widerspricht auch deutlichst richtungsweisenden Ergebnissen der Experten-Kommission, die das Justizministerium über die eigene
Vergangenheit beauftragt hat ("Akte
Rosenburg", vollständig auch im Netz) wie zahlreichen Ergebnissen zum Niedergang der Weimarer Republik:
Juristen waren vornehmlich nicht Opfer, sondern Täter an der Weimarer Republik und der ersten deutschen Demokratie.
In der Selbstdarstellung des Amts- und Landgerichts Bonn heißt es weiter:
"Umfassende personelle Veränderungen infolge des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 waren eine der ersten Auswirkungen. Zugleich wurde die Berufstätigkeit vor allem jüdischer Rechtsanwälte durch das Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom selben Tage erheblich eingeschränkt oder ganz eingeschränkt (vgl. dazu Heidwin Paus, Das Schicksal der im Landgerichtsbezirk Bonn zugelassenen jüdischen Rechtsanwälte während der Zeit des Nationalsozialismus, hrsg. vom Bonner Anwaltverein, 1992).
Kommentar:
Verräterisch ist die nahezu beschönigende, euphemistische Sprache, wenn es lapidar heißt, dass "jüdischen Rechtsanwälten die Zulassung erheblich oder ganz eingeschränkt" wurde. Weder wird die Bedeutung, noch das Umfeld erkennbar. Man hat nahezu das Gefühl:
Dann geht der entrechtete jüdische Rechtsanwalt aus Bonn
- in die 1938 angezündete Bonner Synagoge
- oder in die zahlreichen zerstörten Bonner jüdischen Geschäften,
- oder sucht seine abtransportierten jüdischen Eltern, Verwandten oder Bekannten (Bonn Bad-Godesberg: Durchschnittlich jüdische
Bevölkerung: 100, Dezember 1942: "null").
- oder jene, die sich in Bonn vor dem Abtransport selbst das Leben nahmen (wie Prof. Hausdorff)
und sucht sich fröhlich pfeifend halt eine andere Tätigkeit.
Von Morden an jüdischer Bevölkerung, von Progrom-Nacht, von vermutlichen Todesurteilen Bonner Richter: Kein Wort! Kein Wort!
Der Text des Landgerichts fährt übergangslos im selben Absatz völlig unkritisch fort:
"Die neue Staatsführung suchte ihren Einfluss insbesondere auch auf laufende Prozesse zu gewinnen."
Kommentar:
Das Amtsgericht Bonn stellt es so dar, als sei die nationalsozialistische Staatsführung etwas Fremdes, etwas außerhalb, das versuchte, in das Amtsgericht hinein zu diktieren.
Dieses entspricht dezidiert nicht den Ergebnissen von Raul Hilberg oder der Rosenburg-Kommission, die klar formulierten, dass
Staatsdiener voraus-eilend willfährig und karrierebewusst der neuen Zeit des National-Sozialismus dienten.
"Wer sich hiergegen zur Wehr setzte, musste mit scharfen persönlichen Konsequenzen rechnen."
Kommentar:
Der Text stellt nun als erstes die Opfer dar, die sich innerhalb des Justiz- und Richtersystems der neuen Zeit
entgegenstellten.
Das ist zulässig. Warten wir, ob und wie die Täter des Bonner Amtsgerichts und die Opfer Bonner Richter dargestellt
werden ...
"Mut bewies etwa Landgerichtsrat Josef von Hammel, als er im Juni 1933 einen Prozess gegen wegen Totschlages angeklagter Sozialdemokraten abbrach, weil der gesamte Saal mit SS- und SA-Leuten besetzt war.
Ein erschreckendes Bild des Unrechtsstaates ergab sich auch anlässlich eines Entführungsfalles aus dem Jahr 1936. Der Landwirtschafts-Volontär Hans-Eduard Giese entführte den 12-jährigen Sohn eines Bonner Geschäftsmannes. Er band sein Opfer im Wald an einem Baum an, versorgte es dort jedoch mit Apfelsaft, Apfelsinen und Schokolade. Für die Freilassung forderte er die Zahlung von 1800,- Reichsmark von den Eltern. Giese wurde gefasst und ihm der Prozess gemacht. Die Tat geschah am 16. Juni 1936. Die Reichsregierung in Berlin hatte von dem Fall Kenntnis erlangt und erließ am 22. Juni 1936 mit Rückwirkung ab dem 1. Juni 1936 (!) ein Gesetz, mit dem diese Tat mit dem Tode bestraft wurde. Giese wurde entsprechend verurteilt.
Hier wurde in krasser Weise gegen fundamentale Rechtsgrundsätze verstoßen. Dies ist ein herausragendes Beispiel, wie sich der Unrechtsstaat auf die Rechtspflege auswirkte."
Kommentar:
Bevor der Text des Landgerichts hoffentlich noch zu den Tätern - und deren Opfer - kommt, wird erneut der neue Unrechtsstaat
als etwas von außen auf das Landgericht in Bonn einwirkendes dargestellt.
Der Text führt weiter aus:
"Viele weitere ließen sich anfügen. Hierbei ist noch zu bemerken, dass die schlimmsten Urteile jener Zeit bei den in Köln ansässigen Sondergerichten gefällt wurden."
Kommentar:
Wir = Landgericht Bonn = Gut.
Böses = ganz woanders!
Das war´s.
Drei Absätze später wird noch einmal indirekt auf die Geschichte eingegangen. Lesen wir weiter:
"Die erste Zeit nach dem Krieg war durch die Ablösung des nationalsozialistischen Unrechtsregimes durch eine freiheitlich-demokratische Grundordnung geprägt, die für die Menschen mit großen Entbehrungen und die Justiz mit großen Schwierigkeiten einhergingen. Problematisch war insbesondere, dass der Gerichtsbetrieb teilweise mit Personen aufrechterhalten werden musste, die noch aus der Zeit des Nationalsozialismus stammten."
Kommentar:
Die Umstellung vom 3. Reich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung war für "die Justiz mit großen Schwierigkeiten"
verbunden? Personen des Nazi-Regimes - die ja zuvor allenfalls Opfer waren - waren weiter aktiv?
Mehr - wird nicht dargestellt?
Doch nun wird es spannend. Die allseits beschriebene, dokumentierte Mitverantwortung des Justiz-Apparates - und die Folgen für deren
Opfer - wird nun dargestellt:
"Eine Auswertung der Personalakten dieser Zeit zeigt jedoch, dass jedenfalls bei Beförderungen eine sehr sorgfältige Auswahl unter Berücksichtigung der Vergangenheit der Bewerber getroffen wurde."
Kommentar:
Das schlägt dem Fass nahezu den Boden aus! Das war alles?
Kein Eingeständnis von Mitverantwortung, vorauseilendem Gehorsam, willfähriger Über-Pflicht-Erfüllung bei Urteilen gegen Andersdenkende, etnisch unerwünschter Bevölkerung? Kein Hinweis auf mögliche Todesurteile, auf Opfer dieser Richter?
Nur eine sehr schwache Anekdote und "Auswertung von Personalakten", die "jedenfalls" eine ganz bestimmt "sorgfältige Auswahl" und
ominöser "Berücksichtigung der Vergangenheit" bei ausgerechnet "Beförderungen" notiert?
Das ist alles?
Das ist wie ein böser Witz - bei dem das Lachen im Hals stecken bleibt.
Um dem Bonner Amtsgericht auf die Sprünge zu helfen, sei aus der "Akte Rosenburg", 2016 zitiert. Die "Akte Rosenburg" fasst Untersuchungen des Bundesjustizministerium über ehemalige Nazis im neuen Justizministerium zusammen. Die Daten sind nicht direkt übertragbar, zeigen aber die Tendenz:
"Von den 170 Juristen, die von 1949 bis 1973 in Leitungspositionen des Ministeriums tätig waren, hatten 90 der NSDAP und 34 der SA angehörig" (S.3) (das Dokument ist im Netz abrufbar). In einigen Abteilungen betrug der Anteil ehemaliger Nazis bis zu 77 Prozent!
Das Landgericht Bonn stellt dieses so dar, als sei es eine Insel der Engel und Glückseligen gewesen, um sofort im
Hurra-Patriotismus die Weste noch weißer als weiß erstrahlen zu lassen:
"In der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit fanden in Bonn zwei große KZ-Prozesse statt: Zum einen der Prozess gegen den Aufseher im KZ Sachsenhausen Gustav Sorge, genannt "Eiserner Gustav", und zum anderen der sogenannte "Kulmhof-Prozess", in dem es um den Mord an 150.000 jüdischen Bürgern im Konzentrationslager Chelmno (Kulmhof) in Polen ging."
Damit ist der Abschnitt über das Landgericht Bonn zum 3. Reich abgeschlossen.
KEIN Hinweis auf Täter! Kein Hinweis auf Justiz-Opfer. Nichts!
Wenn es stimmt, dass von 600 Bonner Juden 1945 nur noch 6 leben - und Bonner Richter durch Schutzhaft, Todesurteile oder Verschleppungen (ins KZs) - schweigend, nicht nachfragend - daran mitgewirkt haben, dann sind Bonner Richter vermutlich eher an den Toten der Konzentrationslager mitschuldig denn unschuldig.
Doch das Amtsgericht Bonn stellt sich in seiner selbst ausgerichteten Geschichte als Objekt, als Opfer dar, wie der Angeklagte, der als erstes darauf hinweist, dass er eine "schwere Kindheit" gehabt habe:
Wie die Reichsregierung versuchte, IN das Landgericht Bonn hinein zu diktieren - und dass es bereits "mutig" war, eine Sitzung zu
unterbrechen.
Völlig geschmacklos wird es, wenn es in dem Versuch, sich als Opfer darzustellen heißt:
"Das Landgerichtsgebäude war weitgehend zerstört. Der folgenschwerste Bombenangriff für das Landgericht ereignete sich am 6. Januar 1945. Beim Einsturz eines Gebäudeteils kamen 230 Menschen ums Leben. Der Gerichtsbetrieb wurde am 27. Juli 1945 mit einer Strafsitzung wieder eröffnet."
Kommentar:
Es wird der Eindruck erweckt, als seien diese 230 Opfer Mitarbeiter des Amts- bzw. Landgerichts gewesen. Wikipedia weist darauf hin, dass dies Toten in einem öffentlichen Luftschutzkeller waren - vermutlich Kinder und Frauen, und eben NICHT Mitarbeiter des Amts- und Landgerichts.
Pfui! Hier werden sogar mögliche zivile Opfer benutzt, um das Amtsgericht weiter von jeglicher Schuld rein zu waschen!
Pfui!
Es erfolgt eben KEIN Hinweis auf gerade in der Justiz, noch WEIT über dem üblichen Beamtenapparat HINAUS zu vermutende,
aktive National-Sozialisten, wie von Hannah Arendt und Raul Hilberg, der Rosenburg-Kommission und anderen beschrieben.
Es erfolgt KEIN Hinweis auf Opfer anzunehmender willfähriger Bonner Richter, die Menschen ihre Menschenrechte absprachen.
Es erfolgt KEIN Hinweis auf das Leid dieser Opfer, Todesstrafen, durch Richter nachträglich legitimierte Gewalt gegen
Andersdenkende oder Juden, Unterlassung von Strafverfolgung von Mord oder Gewalt gegen Andersdenkende oder Juden.
Nichts!
Nichts!
*
Der Ansicht des Amtsgerichts Bonn zur Selbstreinwaschung - auch nach 1945 - widersprechen sachverständige Zeugen. So findet sich über
die Hinrichtung eines Brühler Stadtobersekretärs Gabriel Weber eine sehr markabere Geschichte:
Der damalige Kölner NS-Landgerichtspräsident Müller verlangte 1943 von seinen Richtern in mehreren Verfahren - in Vor(!)Besprechungen, dass mindestens 3x "die Rübe runter" muss - schließlich verlange dies der NS-Gauleiter Grohe.
Das Amtsgericht Bonn, das oben zitiert, man habe in Bonn NS-Richter zwar im Amt belassen, aber bei "Beförderungen" nicht berücksichtigt (peinlich!), wird wir folgt zitiert:
"Das Landgericht Bonn verstieg sich beim Prozess wegen Rechtsbeugung gegen Müller 1953 schließlich in die Argumentation, der, dessen Rechte eigentlich verletzt worden seien, sei (...) Gauleiters Grohé, weil man von diesem von oben mehr Todesurteile im Rheinland verlangt habe. (Vgl.: HERBERS, Matthias: Organisationen im Krieg. Die Justizverwaltung im Oberlandesgerichtsbezirk Köln. S.180 und 181; ausführlich zu Müller: FRIEDRICH 1983, S. 232ff.)
"Der Ausdruck, die Rübe müsse herunter", befand das Bonner Schwurgericht mit perfider Haarspalterei weiter, sei im Übrigen auch "nicht
eindeutig". (nach: (https://www.dossier-hinrichtung-gabrielweber.de/das-sondergericht-k%C3%B6ln-und-seine-richter/).
"Verbrieft ist aber auch sein späterer Freispruch durch bundes- republikanische Richter- kollegen 1953 mit der abenteuerlichen Begründung, ein solcher Satz
beinhalte doch nur eine Feststellung und keine Aufforderung, sei gewissermaßen ein "Diskussionsbeitrag" (Zitat aus der Urteilsbegründung des Bonner Landgerichts 1953). Auch sei nicht beweisbar,
dass einer der angesprochenen Richter sich wegen der Worte des Vorgesetzten tatsächlich hätte zu härteren Strafen hinreißen lassen."
(https://www.dossier-hinrichtung-gabrielweber.de/)
Nicht nur ist es peinlich, wenn das Bonner Amts- und Landgericht behauptet, NS-Richter seien nicht befördert worden - sondern es ist geradezu unangenehm, wenn dieses durch einfache Recherche schnell widerlegt werden kann.
*** *** ***
Geschichte ist kein Selbstzweck.
Gerade für Richter nicht. Denn das deutsche Verfassungs- und Justizverständnis, die besondere Betonung der Präambel des Grundgesetzes und die zentrale Bedeutung unverbrüchlicher Grundrechte setzt ZWINGEND das Eingeständnis und die Kenntnis der SCHULD vieler Richter und des Justiz-Apparates 1933 bis 1945 voraus.
Ohne dieses Eingeständnis an Schuld gerade des deutschen Justiz-Apparates ist ein Verständnis
unverbrüchlicher, unmittelbarer Grundrechte, geltender Grundrechte und im Wesensgehalt unantastbarer Grundrechte nicht im Ansatz möglich.
Es ist geradezu aberwitzig zu formulieren, dass in Bonn ein "nationalsozialistischer Einbruch in das Rechtswesen" stattgefunden habe, während andernorts die Einbrecher in das Rechtswesen als Halbteufel in Schwarz Richterroben
trugen.
Zweitens:
Die Darstellung der Geschichte des Bonner Amts- und Landgerichts im Netz - vertuscht, klärt nicht auf, gibt keinem Richter Halt oder Richtlinie.
Dass diese Art der Leugnung der eigenen Geschichte kein Zufall ist, wird auch bei Betreten des Amts- und Landgerichts
Bonn deutlich. Wer das Gebäude betritt, kommt an einer kleinen Gedenkstelle der zwischen 1933 und 1945 gefallenen Justiz-Mitarbeiter und Richter vorbei. Das ist gut so. Denn auch
gefallene Justiz-Mitarbeiter und Richter - waren letztlich einfache Menschen, Söhne, Väter, Töchter.
Das darf aber nur die Hälfte des Gedenkens sein. Gerade, und zwar ganz deutlich an dem Hort unserer Grundrechte und Verfassung darf ein Hinweis
- auf Täter in und aus der Justiz und
- die Opfer dieser Richter
nicht fehlen.
Und zwar einschließlich der Opfer des Justiz-verwandten Apparates aus Polizei, Staatsanwaltschaft, Gutachtern und
ähnlichem.
Wenn Gerichte dazu dienen sollen, der Wahrheit und Grund(!)- und Menschen(!)Rechten zum Durchbruch zu verhelfen, aber Richter aber offensichtlich in eigener Sache die halbe Wahrheit verehren und verdrehen, so, wie sie es in moralischen Predikten Straftätern vorwerfen - stimmt etwas nicht.
Und zwar nicht nur einfach mit dem Selbstverständnis dieser Richter und Juristen nicht, nur nur etwas mit der Ausbildung nicht -
sondern mit dem Fundament unseres Staates nicht, wie es sich in Familien-Verfahren zeigt.
Drittens:
Geschichte dient dazu, Lehren zu ziehen. Wer sich seiner Geschichte nicht stellt, kann nicht die notwendigen Lehren
ziehen.
Wer nicht zur Kenntnis nimmt oder nicht nehmen will, dass im deutschen und Bonner Behörden-, Beamten- und Justiz-Apparat
überdurchschnittlich willfährige National-Sozialisten aktiv voraus eilend waren, kann nicht die Lehre ziehen, die zu ziehen ist:
Es ist die Antwort auf die alles entscheidende Frage:
Wie kann künftig nach den Fehlern der Justiz 1933 bis 1945 der Justiz- und Richter-Apparat im 21. Jahrhundert garantieren, dass Grund- und Menschenrechte nie wieder durch den Justiz- und Richter-Apparat verraten werden?
Viertens:
Das gilt nirgends mehr als gerade in Familien-Abteilungen der Gerichte.
Das gilt scheinbar nirgends mehr als gerade in der Familien-Abteilung beim Amtsgericht Bonn - siehe "Amtsgericht-Bonn-Familien.de"!
Denn nirgends mehr hat man zu wissen,
- dass Grundrechte unverbrüchlich sind,
- dass Grundrechte unmittelbar sind,
- dass Grundrechte gelten,
- dass Grundrechte im Wesensgehalt unantastbare sind,
als in Familien-Abteilungen,
z.B. beim Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111
Bonn.
http://www.floerken.de/bonn/bonn38.htm
Stolpersteien in Bonn. Stolpersteine? Das Amtsgericht Bonn "übergeht" so etwas.
(Stolpersteine Bonn: https://codefor.de/bonn, https://stolpersteine-in-bonn.blogspot.de/2015/10/)
Um die Nähe "Deutscher Richter" mit dem Unrechtsstaat zu zeigen, muss man nicht immer wieder Freisler oder Richter mit dem "Deutschen Gruß" abbilden.
Hier 1936: Der Kölnern OLG-Präsident und der Juristengauleiter Krämer - die Reihen fest geschlossen.
(https://www.ksta.de/koeln/-forschungsverbund-urteile-fuer-die-heimatfront-936300)
Feierliche Verleihung der NS- Hoheitszeichen an die Richter des OLG Köln (1. Oktober 1936)
OLG/DER NEUE TAG
Feierliche Verleihung der NS- Hoheitszeichen an die Richter des OLG Köln (1. Oktober 1936)
OLG/DER NEUE TAG
Die Vernichtungskette:
Sie nahm ihren Anfang in den Städten und Dörfern - auch in Bonn.
Von der Aberkennung bürgerlicher Rechte ...