Sprache verräterisch

 

"Der Vater ist berechtig, Umgang mit seinem Kind ... zu haben".

Der Vater?

 

"Umgang" ist primär ein Grund(!)Recht des Kindes, NICHT des Vaters.

 

Es hat zu heißen:

"Das Kind ist berechtigt, Umgang mit seinem Vater ... zu haben".

 

Umgang?

Das Grund(!)gesetz spricht nicht von Umgang!

Das Grund(!)Gesetz spricht von "Pflege und Erziehung".

Pflege ... ist hier sicherlich das nachrangige - Erziehung ist der Kern des Grund(!)Rechtes im Artikel 6.2.

 

Korrekt hätte der Satz zu heißen:

"Das Kind ist berechtigt, durch seinen Vater von ... bis .... gepflegt und erzogen zu werden."

 

Weit besser wäre es zu formulieren:

"Das Kind erfährt sein Grund(!)Recht auf Pflege und Erziehung durch seinen Vater von ... bis ..."

 

Statt dessen formulieren Richter und andere "Der Vater übt den Umgang von ... bis ... aus" - in völliger Verkennung, dass Kinder im Zentrum zu stehen haben.

 

Dieser eine Satz verrät auch, dass Richter in der aberwitzigen Annahme agieren, ein Elter, vorwiegend werden hier Frauen nicht diskriminiert, kämpfe "um sein Recht" - wie es auch manchmal in Beschlüssen auftaucht (so beim OLG Köln, 4. Senat).

 

Das ist absoluter Unsinn. Das wäre so, als würde ein Vater oder eine Mutter zur Schule bringen, damit er, der Elter, etwas lernt, und nicht das Kind.

 

Richter verraten ihren falschen Fokus, die fehlende Grund(!)Rechts-Orientierung durch ihre Sprache.

 

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Ähnlich formulieren sie:

"Das Sorgerecht Schule wird auf ... die Mutter übertragen."

 

Auch das ist Unsinn. Nicht ein Elter hat ein primäres Sorge-RECHT, sondern das Kind.

 

Würde ein Elter ein Kind nicht zur Schule bringen, würde niemand auf die Idee kommen zu formulieren, dass dieser Elter sein Recht ausgeübt hätte - jeder würde sagen: Das Recht des Kindes auf Erziehung und Sorge wurde verletzt - eben nicht des Elters!

 

Das Sorgerecht kann auch niemandem genommen werden - ein Recht ist ein Recht ist immerdar.

 

Man muss es erst jemandem beschneiden oder wegnehmen, bevor man es jemand anderem geben kann.

 

Korrekt wäre z.B. zu formulieren:

 

"DEM KIND wird das Sorgerecht Schule beim Vater genommen, während allein das Sorgerecht des Kindes Schule Mutter beibehalten wird."

 

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Den Grund(!)Rechtsbezug Kind herzustellen, ist extrem wichtig. Sprache verändert Denken, und Denken verändert Handeln.

 

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Und niemand sollte sich von einem Richter als "Kindesvater" oder "Kindesmutter" beleidigten lassen.

 

Der Begriff "Kindesvater, Kindesmutter" entspringt einer Unterschiedung wie zwischen "Kind und Kegel". Kegel ... waren fremde, nicht leibliche Kinder, Nachbarschaftskinder, angenommene Kinder.

 

"Kindesvater, Kindesmutter" ist eine ähnliche Unterscheidung. Danach scheint es sprachlich so zu sein, als könne ein Kind verschiedene Väter oder Mütter haben.

 

Das ist falsch. Es gibt nur EINEN Vater, nur EINE Mutter.

 

Alle anderen "Väter- oder Mütter"-Arten sind nicht gleichwertig, sondern etwas anderes. Ein Heim-Erzieher ("Ersatz-Erzieher") ist eben etwas anderes als "DER Vater, DIE Mutter".

 

Justiz-Mitarbeiter und Richter, die das nach ein- oder zweimaliger Ansprache nicht verinnerlichen, dürfen gern als Amtsgerichtsrichter oder Oberlandesgerichtsrichter angesprochen werden - was das Problem nicht löst, aber deutlich macht!

 

Ich bin Vater, ich bin Mutter, und nicht irgendein Vater, nicht irgendeine Mutter, neben anderen Vätern oder Müttern. 

 

Sprache - verrät!

 

Sprache verrät, dass Richter unsere Grund(!)Rechte missachten.